19 Grad: sparen, wo es geht

Seit Septemberbeginn gilt am Arbeitsplatz eine neue Verordnung zum Heizen in öffentlichen Gebäuden. So soll möglichst viel Energie gespart werden.

Bei den Firmen bei uns im Kreis sieht die Realität so aus, dass die Unternehmer einen Drahtseil-Akt zwischen Kostensparen und Mitarbeiterschutz fahren müssen.... sagt Dr. Volker Verch vom Unternehmerverband Westfalen-Mitte: "Das schlimme bei dieser ganzen Geschichte ist ja, das gilt immer gleichermaßen. Das gilt für den Privathaushalt, wo man sehr betroffen ist, was man macht. Das gilt für das Unternehmen, denn wenn man die Zahlen hört... Ich hab gestern Zahlen reinbekommen von einem Unternehmen, ab dem 1.1. hat er 1600 Prozent Steigerung bei den Gaskosten. Da kommt man irgendwann auch an seine Grenzen und das wird er auch nicht schaffen im Zweifen. Von daher gilt halt: Sparen. Und da muss man sehen, wie man das hintereinander kriegt." In der Arbeitsstättenverordnung ist aktuell zum Beispiel für sitzende Tätigkeiten noch eine Mindest-Temperatur von 20 Grad festgelegt, 19 Grad für leichte Bewegung und 12 Grad für Arbeitsstätten, wo Menschen schwere körperliche Arbeiten leisten. Generelle Ausnahmen zur 19 Grad-Regel gelten für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten und Schulen. Bei der Stadt Soest heißt es zu den kühleren Räumen, dass es bislang keine Beschwerden dazu gibt, heißt es auf Hellweg Radio Anfrage.

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