Ab jetzt Corona-Überbrückungshilfe

Seit einigen Tagen können Solo-Selbstständige sowie kleine und mittelständische Unternehmen im Kreis Soest die sogenannte Corona-Überbrückungshilfe beantragen.

© Symbolbild / Csaba Nagy (Pixabay)

Dabei handelt es sich um ein Folgeprogramm der Bundesregierung der Corona-Soforthilfe. Die IHK Arnsberg begrüßt dieses weitere Förderprogramm jetzt, weil es den Unternehmen in der Region das Überleben sichere, heißt es. Denn nach der ersten Hilfe ist es meistens nicht vorbei mit der finanziellen Not der Firmen und Selbstständigen, da die Corona-Krise auch weiterhin Auswirkungen aufs Geschäft hat. Die Corona-Überbrückungshilfe kann, anders als die Soforthilfe, nicht selbst beantragt werden. Der Steuerberater oder ein Wirtschaftsprüfer müssen das tun.


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