Alter Bußgeldkatalog gilt wieder

Wer vor Kurzem seinen Führerschein wegen zu schnellen Fahrens verloren hat und jetzt Post von der Bezirksregierung in Arnsberg bekommt, könnte Glück haben.

Die Arnsberger Behörde verschickt Gnadenentscheide an Autofahrer, die ihren Führerschein nur im Rahmen des neuen Bußgeldkataloges verloren haben. Der galt von Ende April bis Anfang Juli, jetzt gilt wieder der alte. Das Hin und Her soll nicht zu Lasten der Autofahrer gehen, deswegen werden im Kreis Soest gerade 150 Fahrverbote auf den Prüfstand gestellt. Das gilt aber nur für zu schnelles Fahren, nicht etwa für rote Ampeln, Drogen am Steuer oder Handy am Ohr.