Aufsichtspflicht im Sessellift

Wenn man in einen Sessellift einsteigt, wer muss dann auf wen aufpassen?

© Wintersport-Arena Sauerland

Diese Frage beschäftigt viele Menschen nachdem in Winterberg ein 9jähriges Mädchen nach dem Einstieg aus dem Lift gefallen ist und dabei verletzt wurde. Man darf sich auf jeden Fall nicht darauf verlassen, dass gegebenfalls Liftpersonal so eine Situation erkennt und den Unfall verhindert. Wenn man mit Kindern unterwegs ist und einen in Sessellift benutzen will, sollten eigentlich immer Erwachsene dabei sein. Genaueres regeln auch die Beförderungsbestimmungen. Darin heißt es: Kinder unter 1,25m Größe dürfen nur mitfahren, wenn eine Aufsichtperson dabei ist. Diese muss auch immer direkt neben dem Kind sitzen und auch in der Lage sein den Bügel zu schließen. Ob bei dem Unfall in Winterberg gegen diese Bestimmungen verstoßen wurde, sollen nun weitere Untersuchungen zeigen.

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