Erste Hilfe Fortbildung für Betriebliche Ersthelfer

10.07.19 - 08:30 Uhr - Bad Sassendorf

Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.


Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1): Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten - in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten, - in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten. - in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe - in Hochschulen 10% der Beschäftigten Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.


Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet. Weitere Lehrgangsgebühren, weder für die Teilnehmer noch für Unternehmer, entstehen nicht. Lediglich Kosten für Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt der Unternehmer. In der Regel meldet der Unternehmer die zukünftigen Ersthelfer zur Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle an. Dazu leitet er das ausgefüllte Anmeldeformular zur verbindlichen Anmeldung an die Ausbildungsstelle weiter.


Kursort: MSO Erste Hilfe Trainingscenter

Wiesenstraße 11

59505 Bad Sassendorf


Zeit: 8.30 - 16.00 Uhr (9UE)

Aufgrund begrenzter Kursplätze ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich! Anmeldung unter: www.erstehilfe-mso.de

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