Kreisverwaltung erinnert Flüchtlinge an KFZ-Umschreibung

Die Kfz-Zulassungsstelle Soest erinnert, daran, dass Ukraine-Flüchtlinge an die Fahrzeug-Umschreibung denken sollten. Ausländische Fahrzeuge müssen in Deutschland zugelassen werden!

Auto steht im Parkverbot.
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Aufgrund der besonderen Situation der ukrainischen Geflüchteten hatte sich das Bundesverkehrsministerium dafür ausgesprochen, dass die Fahrzeuge für zunächst ein Jahr von dieser Pflicht befreit sind. Diese Frist läuft gut ein Jahr nach Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine jetzt allerdings bald für die Ersten aus. Zudem kann die Zulassung in vielen Fällen etwas länger dauern, da häufig eine sogenannte Vollabnahme beim TÜV nötig ist. Da es sich in der Regel um Fahrzeuge handelt, die keine europäische Typgenehmigung besitzen, ist zur Erlangung der Betriebserlaubnis neben einigen weiteren Unterlagen dieses entsprechendes Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen notwendig.

Die Abteilung Kfz-Zulassungen und Führerscheine beim Kreis empfiehlt vorab oder bei Rückfragen zum Verfahren eine vorherige Kontaktaufnahme unter zulassungen-soest@kreis-soest.de oder zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de sowie telefonisch unter 02921-30-2794 in Soest oder 02921-30-3610 in Lippstadt zur Überprüfung der erforderlichen Unterlagen. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Kreises Soest oder unter dem Suchbegriff „Hilfe für die Ukraine“ unter www.kreis-soest.de.

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