Neu im Februar: Maskenpflicht, Energiesparlampen & Bierpreise

Der neue Monat bringt einige Änderungen mit sich. Vom Ende der Maskenpflicht bis hin zum Aus für Energiesparlampen.

© Timo Klostermann / fotodb.de
© Hellweg Radio
© Hellweg Radio
© Hellweg Radio

Neue Corona-Regeln

Ab dem 1. Februar muss im NRW-Nahverkehr (öffentliche Busse und Bahnen) keine Maske mehr getragen werden. Einen Tag später, ab dem 2. Februar, fällt auch im Fernverkehr (ICE, IC, Flixbus etc.) die Maskenpflicht. Im ÖPNV fallen die Masken weg, im Auto kommen sie hinzu. Autofahrer müssen ab dem 1. Februar 2023 zwei verpackte OP-Masken im Verbandskasten mitführen. Diese Änderung bedeutet aber nicht zwingend ein Nachrüsten, denn ehe nicht ein neues Auto gekauft wird, ist der alte Verbandskasten ausreichend.

Mit dem Beginn des Monats fällt auch die Isolationspflicht für Corona-Infizierte. Wer positiv getestet wird, ist demnach nicht mehr zu 5-Tage Quarantäne verpflichtet.

Die Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Infektion am Arbeitsplatz sollten ursprünglich noch bis 7. April greifen, doch jetzt ist bereits zwei Monate früher Schluss. Die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird zum 2. Februar aufgehoben. Das bedeutet, dass Arbeitgeber künftig keine Homeoffice- und Testangebote für ihre Beschäftigten mehr prüfen müssen.

Gas und Strompreisbremse

Mit Preisbremsen bei Gas und Strom will die Politik den Bürgern bei den hohen Energiekosten helfen. Diese gelten ab März 2023, umfassen rückwirkend aber auch die Monate Januar und Februar. Auszahlung des Geldes ist jedoch im März.

Energiesparlampen vor dem Aus

Sie leuchtet noch in vielen deutschen Haushalten – die Energiesparlampe. Doch ab Februar 2023 soll man die Lampe nicht mehr kaufen können. Seit mehr als 15 Jahren darf das giftige Schwermetall nicht mehr in Elektro- oder Elektronikgeräten verwendet werden. Ab dem 25. Februar 2023 dürfen dann auch Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel und Leuchtstofflampen in Ringform EU-weit nicht mehr produziert werden, da Quecksilber in ihnen steckt. Restbestände darf man allerdings auch nach diesem Termin noch verkaufen.

Teure Bierpreise

Im Februar werden einige Brauereigruppen ihre Fass- und Flaschenbierpreise erhöhen. Zu höheren Preisen wird es voraussichtlich bei der Warsteiner Gruppe, der Bitburger Braugruppe, Carlsberg Deutschland und der Brauerei Veltins kommen.

Wind-an-Land-Gesetz

Die Bundesregierung hat das Ziel den Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln. Die Windkraft spielt dabei eine wichtige Rolle. Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ will sie den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich schneller voranbringen. Es tritt am 1. Februar 2023 in Kraft und schreibt vor, dass bundesweit 2 Prozent der Flächen für Windräder ausgewiesen werden müssen. Zudem verspricht es den Ländern: Wenn ihr jetzt Flächen ausweist, dann können andere Gebiete von Windkraftanlagen freigehalten werden.

Weitere Meldungen