Resturlaubstage sollten bald eingereicht werden

Arbeitnehmer müssen ihren Resturlaub bis spätestens zum 31. März nehmen.

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Arbeitnehmer im Kreis Soest, die noch Urlaubstage aus dem alten Jahr haben, sollten die nicht mehr allzu lange mit sich rumschleppen. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Urlaubstage ins neue Jahr übertragen werden können, wenn persönliche oder aber dringende betriebliche Gründe vorliegen. Der Arbeitsvertrag oder auch ein geltender Tarifvertrag enthalten aber oft Regelungen, die günstiger sind als die gesetzlichen Vorgaben.

Arbeitnehmer müssen ihren Resturlaub aber in jedem Fall bis spätestens zum 31. März nehmen. In den meisten Fällen verfällt der Resturlaub danach. Sich noch offene Urlaubstage auszahlen zu lassen geht nur, wenn der Arbeitnehmer den Betrieb verlässt.

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