Sicherheitsverwahrung für "Horrorhaus-Täter" aus Höxter?
Veröffentlicht: Dienstag, 26.09.2023 07:07
Vor dem Paderborner Landgericht geht heute der Prozess um einen besonders schockierenden Fall weiter: Das Gericht prüft, ob der verurteilte Täter vom sogenannten Horror-Haus in Höxter nach seiner Haft in Sicherungsverwahrung muss.

Gutachter sieht hohes Rückfallrisiko nach der Haftstrafe
Ein Gutachter hatte bereits letzte Woche seine Einschätzung des Mannes abgegeben. Demnach bestehe ein hohes Risiko, dass er ohne Sicherungsverwahrung innerhalb von Monaten erneut derartige Taten begehen werde, (wir berichteten). Heute wird der Prozess fortgesetzt. Das Gericht prüft dabei, ob der verurteilte Täter vom sogenannten Horror-Haus in Höxter nach seiner Haft in Sicherungsverwahrung muss. Der Mann soll zusammen mit seiner Ehefrau jahrelang Frauen gequält haben. Zwei Frauen starben, eine von ihnen stammte aus Wickede. In dem neuen Prozess geht es nicht um das Urteil an sich, sondern darum, was mit dem Mann in einigen Jahren passiert. Die Staatsanwaltschaft will, dass er nach seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommt.