Verfahren zur Rückzahlung von Soforthilfe gestoppt

Fast 6000 Empfänger der Corona-Soforthilfe gibt es alleine im Kreis Soest. Jetzt können diese Kleinunternehmer und Solo-Selbstständigen erstmal durchatmen. Das Land NRW stoppt das laufende Verfahren zur möglichen Rückzahlung im Frühjahr ausgezahlten Gelder.

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Betroffene hatten sich beschwert, weil sie für die Berechnung eines "fiktiven Gewinns" für die letzten drei Monate längst nicht alle steuerlich relevanten Betriebskosten abziehen konnten. So ist die Bundesregierung beispielsweise der Meinung, dass Lohnkosten für die Corona-Soforthilfe nicht berücksichtigt werden sollten. Betroffene Unternehmer hätten für ihre Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen können. Gerade diese Aussage sorgte bei vielen Geschäfts-Inhabern oder Restaurantbetreibern für Unverständnis. Jetzt will das Land NRW mit dem Bund noch mal darüber sprechen.