Vier weitere Coronatodesfälle im Kreis Soest

Mehr als 1.200 Neuinfektionen. Impfstelle kürzt Öffnungszeiten.

© Symbolbild/ Hellweg Radio

Vier weitere Menschen aus dem Kreis Soest sind in Zusammenhang mit Corona gestorben. Sie waren zwischen 57 und 94 Jahren alt. Außerdem sind seit Freitagnachmittag über 1.200 neue Infektionen dazu gekommen. In den Krankenhäusern bleibt die Situation auf einem hohen Niveau stabil: 92 Coronapatienten müssen derzeit stationär behandelt werden, davon fünf auf der Intensivstation. Gleichzeitig bleibt die Nachfrage nach Coronaimpfungen sehr gering. Die Soester Impfstelle wird deswegen ab Freitag auch nur noch freitags von 9 bis 17 Uhr geöffnet sein. Ohne Termin für alle ab fünf Jahren.


Lest hier die Details:

Es gibt vier neue Todesfälle. Ein 57-Jähriger aus Lippstadt, eine 82-Jährige aus Wickede, ein 89-Jähriger und eine 94-Jährige jeweils aus Welver sind verstorben. Damit sind insgesamt 317 Tote im Zusammenhang mit COVID-19 zu beklagen.

Außerdem wurden über das Wochenende 1233 neue Corona-Fälle gemeldet, und zwar in Anröchte (46), Bad Sassendorf (36), Ense (52), Erwitte (41), Geseke (103), Lippetal (44), Lippstadt (292), Möhnesee (48), Rüthen (37), Soest (163), Warstein (147), Welver (32), Werl (121) und Wickede (71).

Die Zahl der bestätigten Fälle im Kreisgebiet beträgt damit, Stand 28. März 2022, 14 Uhr, 64575 (letzter Wert: 63342). Als genesen gelten 57998 Menschen (letzter Wert: 55123). 6260 sind aktuell infiziert (letzter Wert: 7906).

92 Personen müssen derzeit stationär behandelt werden, davon fünf auf der Intensivstation. Für heute meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) einen Inzidenzwert von 1824,2 (letzter Wert: 1705,2). Nach den Berechnungen des Kreisgesundheitsamts, denen unter anderem ein anderer Stichzeitpunkt zugrunde liegt, liegt dieser Wert derzeit bei 1767,3 (letzter Wert: 1866,3).


Die Koordinierende Covid-Impfeinheit (KoCI) des Kreises Soest weist auf die geänderten Öffnungszeiten der Soester Impfstelle ab Freitag, 1. April 2022, hin. Die weiterhin sehr verhaltene Nachfrage führt zu einer Kürzung der Öffnungstage. Zusätzlich wird es aber auch im April mobile Aktionen bei den Städten und Gemeinden vor Ort geben. Der Kreis reagiert damit auch auf die Vorgabe des Gesundheitsministeriums NRW, welches einen wirtschaftlichen Ressourceneinsatz fordert.

Die Soester Impfstelle wird dem 1. April nur noch freitags von 9 bis 17 Uhr geöffnet sein. Am Freitag können sich alle ab fünf Jahren impfen lassen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Zudem erfordert die sehr geringe Nachfrage am Impfstoff von Novavax (Nuvaxovid) an der Impfstelle kein gesondertes Terminangebot mehr. Aus diesem Grunde steht das Terminvereinbarungssystem ab April nicht mehr zur Verfügung. Bereits vereinbarte Termine können selbstverständlich wahrgenommen werden.

Durchgeführt werden sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen sowie die erste und zweite Auffrischungsimpfung (Booster-Impfungen). Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt gegenwärtig die zweite COVID-19-Auffrischungsimpfung für Menschen ab dem Alter von 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Menschen mit Immundefizienz ab dem Alter von fünf Jahren und Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zur Bewohnerschaft bzw. zu Patientinnen und Patienten. Der Impfstoff Nuvaxovid hat derzeit keine Zulassung für eine Auffrischungsimpfung (Booster). Er kann deshalb auch nicht zur Boosterung von Personen eingesetzt werden, die als Grundimmunisierung andere Impfstoffe erhalten haben.

Angeboten werden die mRNA- Impfstoffe Comirnaty von BioNTech (ab fünf Jahren), Spikevax von Moderna (ab 30 Jahren) und Nuvaxovid von Novavax (ab 18 Jahren). Impflinge werden gebeten, einen Lichtbildausweis und falls vorhanden, den Impfausweis mitzubringen. 5- bis 15-Jährige benötigen die schriftliche Zustimmung eines Sorgeberechtigten sowie eine Begleitperson.

Aufgrund der immer noch hohen Inzidenzen durch die Omikron-Variante des Corona-Virus hat der Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung eine FFP2-Maskenpflicht in der ständige Impfstelle beschlossen. Diese gilt für Besucher ab 14 Jahren. Besucher zwischen 6 und 13 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen. Weitere Informationen auf der Webseite www.kreis-soest.de/impfen, telefonisch unter der Rufnummer 02921/303060 oder per E-Mail unter der Adresse covid-impfungen@kreis-soest.de.

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