Zuschüsse für Veranstaltungen

Bis zu 50 Prozent Zuschuss gibt es für Veranstaltungen. Das Land NRW fördert Veranstaltungen von Vereinen. Maximal 5000 Euro sind drin.

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Hier gibt es die Pressemitteilung der Stadt Warstein im Wortlaut:


50 Prozent Zuschuss für Veranstaltungen

Landesprogramm „Neustart miteinander“ unterstützt eingetragene Vereine


Warstein, 20. Juli 2021. Gute Nachrichten für Vereine: Der Landtag NRW hat kurzfristig die Aufstellung des Programms „Neustart miteinander“ beschlossen, mit dem öffentliche Veranstaltungen unterstützt werden. Die Anträge können direkt bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden, die Stadt Warstein muss zuvor bestätigen, dass sie von der Veranstaltung Kenntnis hat.

Das bürgerschaftliche Engagement, getragen von Vereinen, hat sich gerade in den vergangenen anderthalb Jahren als enorme Stütze des gesellschaftlichen Lebens erwiesen. Da Veranstaltungen in dieser Zeit nicht stattfinden konnten, gibt die Landesregierung mit dem Programm „Neustart miteinander“ jetzt eine Starthilfe in Form einer 50-prozentigen Förderung für ehrenamtlich getragene öffentlichen Veranstaltung, maximal allerdings 5.000 Euro. Insgesamt werden 54 Millionen Euro dafür zur Verfügung gestellt.

Jeder eingetragene Verein kann als einmalige Unterstützung einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für eine Veranstaltung im Jahr 2021 beantragen, grundsätzlich bis maximal 5.000 Euro. Die Vereine der Stadt Warstein können den Antrag direkt online bei der Bezirksregierung Arnsberg stellen. Dem Antrag beigefügt werden muss eine Bestätigung der Stadt Warstein, dass sie Kenntnis über die Veranstaltung hat, die unter der jeweiligen Corona-Bedingung geplant ist.

Josef Pieper, Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste: „Mit zunehmendem Impffortschritt werden öffentliche Veranstaltung wieder möglich, deshalb begrüßen wir das Landesprogramm und die dadurch entstehenden Möglichkeiten für die Vereine. Gleichzeitig empfehlen wir, Veranstaltungen mit Augenmaß zu planen und die jeweiligen Hygienekonzepte eng mit dem Ordnungsamt abzustimmen.“

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