
Gefördert wird die Anschaffung von Lastenrädern, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
Es werden nur werksneue E-Lastenfahrräder oder muskelbetriebene Lastenfahrräder gefördert. Die Lastenfahrräder müssen eine Nutzlast von mindestens 140 Kilogramm ausweisen. Die einzelne Förderung beträgt pauschal 500 Euro. Der Kauf darf erst nach Antragstellung und Förderzusage durch die Stadt Soest erfolgen. Das Lastenrad muss mindestens 36 Monate eigengenutzt werden. Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Soest.
Anträge gehen an die
Stadt Soest
Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung
Geschäftsstelle Klimaschutz
Windmühlenweg 21
59494 Soest
oder per E-Mail an lastenrad@soest.de.
Die Anträge müssen unterschrieben sein, im Falle von digital eingereichten Anträgen ist also das Einscannen inklusive Unterschrift wichtig. Wichtig zu wissen: Auch für Gewerbetreibende gibt es eine Förderung für Elektro-Lastenfahrräder. Hier ist das Land NRW federführend und bietet das Förderprogramm „Emissionsarme Mobilität“ über PROGRES.NRW an (gültig bis 30.11.2020).
https://www.soest.de/bilder/aktuell/2020_0825_Foerderprogramm_Lastenrad.pdf