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Von der Regel betroffen sind unter anderem das Bürger-Büro, das StadtLABOR oder auch das Standesamt. Die Nachweise werden jeweils am Eingang kontrolliert. Besucherinnen und Besucher sollten zusätzlich einen Personalausweis dabei haben. Außerdem gilt in allen Räumen der städtischen Einrichtungen und Dienststellen weiterhin die Maskenpflicht.
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