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A445 bei Werl: Gericht verkündet Entscheidung
© Symbolbild / Hellweg Radio
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A445 bei Werl: Gericht verkündet Entscheidung

Das Bundesverwaltungsgericht will am 7. Oktober 2026 über zwei Klagen gegen den geplanten A445-Lückenschluss zwischen Werl und Hamm entscheiden. Das Urteil ist wegweisend dafür, ob die aktuelle Planung für die Autobahn Bestand hat.

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A445 soll Werl und Hamm verbinden

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Geplant ist ein rund acht Kilometer langer Autobahnabschnitt zwischen Werl-Nord und Hamm-Rhynern. Er soll die Verbindung zwischen der A44 und der A2 schließen und die B63 entlasten. Vorgesehen sind zwei Fahrspuren.

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Zwei Klagen gegen die Planung

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Eine Umweltvereinigung und ein Anwohner haben gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt. Sie beanstanden unter anderem Umwelt- und Naturschutzfragen sowie den vorgesehenen Lärmschutz. Die mündliche Verhandlung hat bereits stattgefunden; eine Entscheidung steht noch aus.

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Entscheidung aus Leipzig am 7. Oktober erwartet

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Entscheidungsverkündung für Mittwoch, 7. Oktober 2026, um 8.45 Uhr angesetzt.

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