
A445 bei Werl: Gericht verkündet Entscheidung
Das Bundesverwaltungsgericht will am 7. Oktober 2026 über zwei Klagen gegen den geplanten A445-Lückenschluss zwischen Werl und Hamm entscheiden. Das Urteil ist wegweisend dafür, ob die aktuelle Planung für die Autobahn Bestand hat.
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A445 soll Werl und Hamm verbinden
Geplant ist ein rund acht Kilometer langer Autobahnabschnitt zwischen Werl-Nord und Hamm-Rhynern. Er soll die Verbindung zwischen der A44 und der A2 schließen und die B63 entlasten. Vorgesehen sind zwei Fahrspuren.
Zwei Klagen gegen die Planung
Eine Umweltvereinigung und ein Anwohner haben gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt. Sie beanstanden unter anderem Umwelt- und Naturschutzfragen sowie den vorgesehenen Lärmschutz. Die mündliche Verhandlung hat bereits stattgefunden; eine Entscheidung steht noch aus.
Entscheidung aus Leipzig am 7. Oktober erwartet
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Entscheidungsverkündung für Mittwoch, 7. Oktober 2026, um 8.45 Uhr angesetzt.