
Entscheidung aus Leipzig
Der Weg für die neue Autobahn 445 ist frei. Das Bundesverwaltungsgericht hat am heutigen Tag die Klagen einer Umweltvereinigung und einer Privatperson gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg aus dem Jahr 2021 abgewiesen. Die Richter sahen bei dem geplanten Neubau zwischen den Anschlussstellen Werl-Nord und Hamm-Rhynern keine rechtlichen Verstöße. Damit kann die Lücke zwischen den bestehenden Autobahnen 2 und 44 geschlossen werden.
Für die Menschen vor Ort bedeutet das Urteil eine absehbare Verkehrsentlastung. Besonders der Werler Ortsteil Hilbeck soll spürbar vom bisherigen Durchgangsverkehr befreit werden. Autos und Lastwagen, die sich bislang über die Bundesstraße 63 durch den Ort quälen, sollen künftig direkt auf die neue Autobahn verlagert werden.
A445 soll Werl und Hamm verbinden
Geplant ist ein rund acht Kilometer langer Autobahnabschnitt zwischen Werl-Nord und Hamm-Rhynern. Er soll die Verbindung zwischen der A44 und der A2 schließen und die B63 entlasten. Vorgesehen sind zwei Fahrspuren.
Zwei Klagen gegen die Planung
Eine Umweltvereinigung und ein Anwohner haben gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt. Sie beanstanden unter anderem Umwelt- und Naturschutzfragen sowie den vorgesehenen Lärmschutz. Die mündliche Verhandlung hat bereits stattgefunden; eine Entscheidung steht noch aus.
Politik fordert schnelle Freigabe der Baugelder
Jetzt fordern die Politiker, dass aus dem Baurecht möglichst bald eine Baustelle wird. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Oliver Pöpsel aus dem Kreis Soest kündigte an, noch in dieser Woche beim Bundesverkehrsministerium eine Bestätigung für die Finanzierung des Projekts einzufordern. Parallel müsse sichergestellt werden, dass festgelegte Ausgleichsmaßnahmen sowie der Lärm- und Trinkwasserschutz verlässlich umgesetzt werden. Für das Projekt hatten Pöpsel, Werls Bürgermeister Torben Höbrink, Hamms Oberbürgermeister Marc Herter und Bundestagsabgeordneter Michael Thews in den vergangenen Monaten parteiübergreifend geworben.
„Diese Einigkeit brauchen wir jetzt auch für die nächsten Schritte, damit aus dem Baurecht möglichst bald eine Baustelle wird" - so Pöpsel.
Auch Werls Bügermeister Torben Höbrink bewertet das Urteil als wegweisend für die Stadt:
„Die positive Entscheidung zum Lückenschluss der A445 ist für Werl und insbesondere für Hilbeck von herausragender Bedeutung" -erklärt Höbrink.