
Gericht legt Termin fest
Nach jahrzehntelanger Planung rückt eine Entscheidung zum Weiterbau der A445 zwischen Werl und Hamm näher. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt einen Termin für die mündliche Verhandlung angesetzt. Am 23. September 2026 soll in Leipzig über die Zukunft des umstrittenen Lückenschlusses entschieden werden.
Verhandlung im September in Leipzig
Wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage bestätigte, beginnt die Verhandlung am Dienstag, 23. September, um 9 Uhr. Gegen das Projekt liegen zwei Klagen vor - von einer Privatperson und einem Naturschutzverband. Sie haben den Weiterbau der Autobahn seit Jahren blockiert.
Die Planungen für die A445 laufen bereits seit Jahrzehnten. Erst mit dem Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2020 wurde eine konkrete Grundlage geschaffen. Allerdings folgten Klagen, die das Verfahren deutlich verzögerten. Zwischenzeitlich wurde der Prozess sogar ausgesetzt, damit Mängel in den Planungen behoben werden konnten.
Gericht entscheidet über Bau oder weiteren Stopp
Mit der anstehenden Verhandlung steht nun eine richtungsweisende Entscheidung bevor: Werden die Klagen abgewiesen, kann der Bau des Teilstücks grundsätzlich starten - das nötige Planungsrecht liegt vor. Bekommen die Kläger Recht, wäre das ein erneuter Rückschlag für das Projekt.
Finanzierung weiter offen
Neben den juristischen Fragen bleibt auch die Finanzierung ein Thema. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Oliver Pöpsel hatte im Sommer 2025 unter Berufung auf den Bundesverkehrsminister erklärt, dass Mittel für den Weiterbau bereitgestellt werden sollen. Zuvor hatte eine fehlende Finanzierungszusage für Unsicherheit gesorgt.
Jahre der Verzögerung
Die rechtlichen Auseinandersetzungen haben den Bau der A445 bereits um mehrere Jahre zurückgeworfen. Erst Anfang 2025 wurde das Verfahren nach einem ergänzenden Prüfprozess wieder aufgenommen. Nun könnte im Herbst eine Entscheidung fallen, die über die Zukunft der wichtigen Verkehrsverbindung zwischen Werl und Hamm entscheidet.