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Ab März: Anleinpflicht für Hunde in Vogelschutzgebieten
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Ab März: Anleinpflicht für Hunde in Vogelschutzgebieten

Seit dem 1. März müssen Hunde in Vogelschutzgebieten angeleint werden. Warum das wichtig ist und welche Auswirkungen freilaufende Hunde auf Wildtiere haben können, lest ihr hier.

Veröffentlicht: Dienstag, 03.03.2026 11:33

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Schutz für brütende Vögel von März bis Juli

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Ab dem 1. März gilt in den Vogelschutzgebieten eine Leinenpflicht für Hunde. Diese Regelung, die bis zum 31. Juli andauert, soll brütende Vögel vor Störungen schützen. In Naturschutzgebieten gilt die Anleinpflicht hingegen das ganze Jahr über. Besonders für Hundehalterinnen und Hundehalter im Kreis Soest ist das relevant, da viele von ihnen direkt an eines der großen Vogelschutzgebiete grenzen – darunter die Hellwegbörde, der Möhnesee und die Lippeaue mit den Ahsewiesen. Eine komplette Karte, wo Vogelschutzgebiete im Kreis Soest sind, findet ihr hier.

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Hellwegbörde: Eines der größten Schutzgebiete in NRW

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Mit rund 50.000 Hektar erstreckt sich die Hellwegbörde von Unna bis nach Paderborn und gehört damit zu den größten Vogelschutzgebieten in Nordrhein-Westfalen. Die Hellwegbörde ist ein bedeutendes Brut- und Rastgebiet für seltene und bedrohte Arten wie den Wachtelkönig, die Wiesenweihe und den Kiebitz. Letzterer wurde sogar zum Vogel des Jahres 2024 gekürt. Die ersten Kiebitze sind bereits im Kreis Soest eingetroffen und brüten – ebenso wie Weihen oder Rebhühner – versteckt auf Äckern und Wiesen.

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Hunde können zur Gefahr für Wildtiere werden

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Freilaufende Hunde stellen eine große Gefahr für die Vogelwelt dar. Neben natürlichen Feinden wie Füchsen und Greifvögeln sowie ungünstigen Witterungsbedingungen erhöht die Störung durch Hunde den Druck auf die Vogelpopulationen. Auch Hauskatzen sollten in dieser Zeit nach Möglichkeit nicht unbeaufsichtigt draußen herumlaufen.

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