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Absteigen bitte: Werl zieht bei E-Scootern die Linie
© Stadt Werl
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Absteigen bitte: Werl zieht bei E-Scootern die Linie

In Werls Fußgängerzone dürfen E-Scooter nicht mehr gefahren werden. Die Stadt hat neue Verbotsschilder aufgestellt - wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 70 Euro rechnen. Hintergrund sind Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sowie brenzlige Situationen in der Innenstadt.

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Neue Schilder in der Werler Innenstadt

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Die Stadt Werl hat in der Fußgängerzone neue Schilder aufgestellt, die das Fahren mit E-Scootern ausdrücklich untersagen. Auf den Schildern ist ein Elektroroller abgebildet. Das Verbot gilt ab sofort und betrifft ausschließlich die Fußgängerzone. Weitere Bereiche in Werl sind nach aktuellem Stand nicht geplant.

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Beschwerden und Baustelle als Auslöser

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In der Werler Innenstadt läuft derzeit ein größerer Umbau - finanziert mit Fördermitteln. Dadurch haben Fußgänger weniger Platz als sonst. Gleichzeitig gingen bei der Stadt Beschwerden ein, weil sich E-Scooter-Fahrer nicht an die geltenden Regeln gehalten haben.

"Also wir haben Beschwerden bekommen von Bürgerinnen und Bürgern und es gab auch immer wieder brenzlige Situationen, gerade in den Bereichen, wo wir im Moment Absperrungen haben für die Baumaßnahmen. Wir wollten jetzt präventiv tätig werden, bevor da noch was passiert, und die Rollerfahrer noch einmal darauf hinweisen, dass sie den Bereich nicht befahren dürfen." - Clarissa Stich, Abteilungsleiterin Sicherheit und Ordnung, Stadt Werl.
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Was E-Scooter-Fahrer jetzt beachten müssen

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Die Regel ist eindeutig: Wer mit einem E-Scooter in die Fußgängerzone kommt, muss absteigen und den Roller schieben. Das gilt zu jeder Tageszeit, ohne Ausnahme.

"Grundsätzlich gelten in Werl die gleichen Regelungen wie überall auch. Nur in der Fußgängerzone herrscht ein generelles Verbot für E-Scooter-Fahrer. Das heißt also, wenn man mit einem E-Scooter unterwegs ist, muss man im Bereich der Fußgängerzone zu jeder Zeit absteigen und seinen E-Scooter schieben." - Clarissa Stich, Abteilungsleiterin Sicherheit und Ordnung, Stadt Werl.
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Polizei kontrolliert

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Wer das Verbot ignoriert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 70 Euro rechnen. Das Ordnungsamt kann zwar Präsenz in der Fußgängerzone zeigen, die eigentliche Kontrolle übernimmt aber die Polizei, sie ist für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig.

"Ob die sich dran halten, wird sich zeigen. Wir werden die Polizei um Unterstützung bitten, weil die Polizei für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig ist, und hoffen da auf Einsicht der Fahrzeughalter." - Clarissa Stich, Abteilungsleiterin Sicherheit und Ordnung, Stadt Werl.
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