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Alkoholverbot gilt jetzt an Bahnhöfen im Kreis Soest
© Symbolbild / Hellweg Radio
Der Bahnhof in Welver.
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Alkoholverbot gilt jetzt an Bahnhöfen im Kreis Soest

Ab heute (15. Oktober) gilt an allen Bahnhöfen in Deutschland ein Alkoholverbot - auch bei uns im Kreis Soest. Wer in Werl, Lippstadt oder Geseke auf dem Bahnsteig ein Bier trinken will, muss das künftig sein lassen. Was genau verboten ist und was noch erlaubt bleibt.

Veröffentlicht:

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Alle Infos auf einen Blick

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  • Ab heute (15. Oktober) gilt das Alkoholverbot an allen rund 5.400 Bahnhöfen bundesweit
  • Betroffen sind alle Bahnhöfe im Kreis Soest, auch kleinere Haltepunkte wie Bad Sassendorf, Geseke oder Welver
  • Ausgenommen: verschlossene Flaschen im Gepäck und Gastronomie auf dem Bahnhofsgelände
  • Bei Verstoß droht ein Platzverweis - im Wiederholungsfall auch Hausverbot und Strafanzeige
  • In Soest gilt seit 2023 bereits ein Alkoholverbot auf dem Bahnhofsvorplatz
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Ab heute gilt das Verbot überall

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Das Alkoholverbot der Deutschen Bahn ist ab heute (15. Oktober) bundesweit in Kraft. An rund 5.400 Bahnhöfen und Haltepunkten darf kein Alkohol mehr getrunken werden - das gilt nach Bahnangaben überall, wo ein Zug hält. Auch kleinere Stationen im Kreis Soest wie Bad Sassendorf, Geseke oder Welver sind damit erfasst. In Nordrhein-Westfalen war ein solches Verbot bisher nur an besonders stark genutzten Großbahnhöfen wie Dortmund, Essen oder Köln in Kraft. Mit der neuen Regelung zieht die Deutsche Bahn das Verbot jetzt auf alle Standorte durch.

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Was genau verboten ist - und was nicht

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Das Verbot richtet sich gegen den Konsum von Alkohol auf dem Bahnhofsgelände - also auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen. Wer eine verschlossene Flasche im Rucksack oder in der Tasche transportiert, macht sich nichts dabei. Auch Gastronomie auf dem Bahnhofsgelände - also Kneipen, Bars oder Cafés - ist vom Verbot ausgenommen. Dort darf weiterhin Alkohol ausgeschenkt und getrunken werden.

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Kontrolle mit Augenmaß

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Für die Kontrolle ist das Sicherheitspersonal der Deutschen Bahn zuständig, die sogenannte DB Sicherheit. Rechtliche Grundlage ist das Hausrecht der Bahn. Wer trotz des Verbots Alkohol trinkt, muss zunächst mit einem Platzverweis rechnen. Bei Wiederholung können nach Bahnangaben auch ein Hausverbot und eine Strafanzeige folgen. Die Bahn hat angekündigt, dass die Sicherheitskräfte dabei mit Augenmaß vorgehen sollen.

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Polizei begrüßt das Verbot - erwartet aber Verlagerung

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Die Polizei im Kreis Soest sieht das Alkoholverbot an Bahnhöfen grundsätzlich positiv - gerade für Fahrgäste sei es ein Vorteil. Wie nachhaltig die Wirkung ist, bleibt abzuwarten, sagt uns Maximilian Klaus von der Soester Kreispolizeibehörde:

„Es kann durchaus sein, dass die Szenen sich verlagern und die Einsätze dann woanders stattfinden."

Das Soester Beispiel zeigt, wie solche Verbote wirken: Die Trinkerszene verschwindet nicht einfach, sondern sucht sich andere Orte. Trotzdem sieht Klaus das Verbot als Schritt in die richtige Richtung.

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Soest kennt das schon

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Im Kreis Soest gibt es mit solchen Regelungen bereits Erfahrung. In Soest gilt seit 2023 ein Alkoholverbot auf dem Bahnhofsvorplatz. Seitdem ist die Trinkerszene dort deutlich weniger präsent - aus den Bushäuschen, wo sie sich früher häufig aufgehalten hatte, ist sie weitgehend verschwunden. Allerdings hat sie sich verlagert und ist weiterhin im Bahnhofsbereich aktiv. Genau diese Entwicklung erwartet die Polizei nun auch an anderen Bahnhöfen im Kreis.

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Und eure Meinung?

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Wie steht ihr zu dem geplanten Alkoholverbot? Schickt uns eure Meinung per Sprachnachricht oder Text an das Hellweg Radio WhatsApp.

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