
© Tim Reckmann (FotoDB)
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Gottesdienste dürfen stattfinden, auch nach den strengeren Regeln, die die Bundesregierung erlassen hat. Trotzdem muss natürlich auch hier auf die Infektionsschutzmaßnahmen geachtet werden. Im Frühjahr hatte es ja bundesweit mehrere lokale Coronaausbrüche, die auf kirchliche Veranstaltungen zurückgingen. Deswegen gilt in den Gottesdiensten jetzt immer Maskenpflicht - auch wenn man an seinem Platz sitzt.
Es darf nicht gesungen werden und auf das Abendmahl wird meist verzichtet.
Außerdem sagt zum Beispiel die Propstei in Werl: es dürfen nur noch die vorgeschriebenen Einzelplätze in der Kirche belegt werden, auch Ehepaare oder Familien dürfen nicht mehr zusammensitzen.
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