Angepasste Regeln im Kampf gegen Corona

Um sich vor dem Coronavirus zu schützen, gibt es auch im Kreis Soest neue Verordnungen.

© Symbolbild: HR

Bisher war es so, dass Essen zum Beispiel beim Fenster-Verkauf im Restaurant im Umkreis von 50 Metern nicht gegessen werden durfte - jetzt gilt die Regel auch für Kiosks und Supermärkte. Auch Eiscafes dürfen nur noch einen Außerhausverkauf anbieten - das war vorher noch nicht generell geregelt. Wer zum Physio- oder Ergotherapeuten muss, braucht dafür eine ärztliche Bestätigung über die Notwendigkeit der Behandlung. Und das Veranstaltungs- und Versammlungsverbot gilt auch für private Feiern mit einem festen Rahmen - also Hochzeitsfeiern oder große Geburtstagspartys.

Genau nachlesen könnt ihr das HIER!

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