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Anleinpflicht für Hunde: Vogelschutzgebiete im Kreis Soest besonders betroffen
© Hellweg Radio
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Anleinpflicht für Hunde: Vogelschutzgebiete im Kreis Soest besonders betroffen

Ab dem 1. März 2025 müssen Hunde in Vogelschutzgebieten angeleint werden. Warum das wichtig ist und welche Auswirkungen freilaufende Hunde auf Wildtiere haben können, lest ihr hier.

Veröffentlicht: Montag, 24.02.2025 10:40

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Schutz für brütende Vögel von März bis Juli

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Ab dem 1. März gilt in den Vogelschutzgebieten eine Leinenpflicht für Hunde. Diese Regelung, die bis zum 31. Juli andauert, soll brütende Vögel vor Störungen schützen. In Naturschutzgebieten gilt die Anleinpflicht hingegen das ganze Jahr über. Besonders für Hundehalterinnen und Hundehalter im Kreis Soest ist das relevant, da viele von ihnen direkt an eines der großen Vogelschutzgebiete grenzen – darunter die Hellwegbörde, der Möhnesee und die Lippeaue mit den Ahsewiesen. Eine komplette Karte, wo Vogelschutzgebiete im Kreis Soest sind, findet ihr hier.

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Hellwegbörde: Eines der größten Schutzgebiete in NRW

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Mit rund 50.000 Hektar erstreckt sich die Hellwegbörde von Unna bis nach Paderborn und gehört damit zu den größten Vogelschutzgebieten in Nordrhein-Westfalen.

„Beim Gassigehen kann somit schnell das Vogelschutzgebiet betreten werden, auch wenn dies nicht immer sofort ersichtlich ist“, erklärt Konstanze Münstermann von der Unteren Naturschutzbehörde im Kreis Soest.

Sie ist für die Umsetzung des Vogelschutzmaßnahmenplans der Hellwegbörde zuständig.

„Dennoch ist es wichtig, die Leinenpflicht einzuhalten, um die heimische Tierwelt zu schützen.“
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Lebensraum für bedrohte Arten

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Die Hellwegbörde ist ein bedeutendes Brut- und Rastgebiet für seltene und bedrohte Arten wie den Wachtelkönig, die Wiesenweihe und den Kiebitz. Letzterer wurde sogar zum Vogel des Jahres 2024 gekürt. Die ersten Kiebitze sind bereits im Kreis Soest eingetroffen und brüten – ebenso wie Weihen oder Rebhühner – versteckt auf Äckern und Wiesen.

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Anleinpflicht für Hunde: Vogelschutzgebiete im Kreis Soest besonders betroffen
© Konstanze Münstermann/ Kreis Soest
Ein Kiebitznest mit frisch geschlüpften Küken. Die Anleinpflicht für Hunde in Vogelschutzgebieten ab 1. März soll Bodenbrüter wie Kiebitze und ihren Nachwuchs schützen. Die ersten Kiebitze sind bereits aus ihren Überwinterungsgebieten im Kreis Soest angekommen. Übrigens ist der Kiebitz zum Vogel des Jahres 2024 gekürt worden.
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Hunde können zur Gefahr für Wildtiere werden

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Freilaufende Hunde stellen eine große Gefahr für die Vogelwelt dar.

„Aufgescheuchte Tiere verlieren Energie und müssen dadurch mehr Zeit für die Futtersuche aufwenden. Zudem können Nester von den Alttieren verlassen werden, wodurch Eier und Küken auskühlen, was tödlich enden kann“, heißt es von der Unteren Naturschutzbehörde.

Neben natürlichen Feinden wie Füchsen und Greifvögeln sowie ungünstigen Witterungsbedingungen erhöht die Störung durch Hunde den Druck auf die Vogelpopulationen. Auch Hauskatzen sollten in dieser Zeit nach Möglichkeit nicht unbeaufsichtigt draußen herumlaufen.

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Anleinpflicht für Hunde: Vogelschutzgebiete im Kreis Soest besonders betroffen
© Thomas Weinstock/ Kreis Soest
Diese Hundebesitzerin verhält sich vorbildlich. Sie geht mit ihrem Border Collie im Vogelschutzgebiet Hellwegbörde, hier am Vogelberg in Warstein-Belecke, angeleint spazieren.
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Hundekot als Problem für Landwirte

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Ein weiteres Problem auf Feldern und Wiesen: Hundekot. Er kann landwirtschaftliche Flächen verunreinigen und zu Problemen bei der Futter- und Lebensmittelherstellung führen.

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Alternative Freilaufflächen für Hunde

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Wer seinem Hund trotzdem ausreichend Bewegung bieten möchte, kann auf speziell ausgewiesene Hundewiesen ausweichen. „Bei einem umsichtigen und verantwortungsbewussten Umgang kann auch weiterhin der Feldweg zum Spazieren genutzt werden. Mit der Leine steht dem Naturerlebnis nichts entgegen“, appelliert Konstanze Münstermann.

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