Apotheker im Kreis Soest raten: Zuzahlungsbefreiung prüfen
Veröffentlicht: Dienstag, 12.01.2021 13:47
Einen Link zum Zuzahlungsrechner findet ihr hier!

Die Apotheker im Kreis Soest raten dazu, zu prüfen, ob wir uns von der Zuzahlung bei Medikamenten befreien lassen können. Für rezeptpflichtige Arzneimittel müssen gesetzlich versicherte Patienten einen Eigenanteil leisten. Davon können sich die Patienten aber befreien lassen, wenn eine gewisse Belastungsgrenze erreicht ist, sagt der Soester Apothekensprecher Dr. Horst Heidel. Die ist erreicht, wenn die Zuzahlungen mehr als zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreiten.
Wer sich nicht sicher ist, ob er von der Zuzahlung befreit werden kann, kann sich im Zuzahlungsrechner einen ersten Überblick verschaffen.
Heidel rät, den Antrag auf die Befreiung möglichst jetzt zu Beginn des Kalenderjahres zu stellen. Dies empfehle sich für alle Patienten, die ein planbares Einkommen (z.B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßige Zuzahlungen (z.B. auf Medikamente gegen chronische Krankheiten) erwarten. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet, wobei auch Freibeträge angerechnet werden. Bei chronisch kranken Patienten ist es nur ein Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind immer zuzahlungsbefreit. Eine schon zum Jahresbeginn 2021 ausgestellte Befreiungsbescheinigung kann nicht nur in der Apotheke, sondern auch bei Arzt- oder Klinikbesuchen eine finanzielle und bürokratische Erleichterung für die Patienten sein. Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient einen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann, wird keine gesetzliche Zuzahlung für die Krankenkasse eingezogen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung ansonsten zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro.„Die Apotheken verdienen übrigens nichts an der Zuzahlung“, sagt Dr. Horst Heidel. „Wir müssen die Gebühren für die Kassen einziehen und in vollem Umfang weiterleiten.“