Attest zur Befreiung von Masken ist möglich

Nicht jeder muss einen Mund-Nasenschutz tragen.

In einigen Fällen können Menschen, die gesundheitliche Probleme haben, von der Maskenpflicht befreit werden. Allerdings nur, wenn der Arzt ein entsprechendes Attest ausstellt. Gründe für so eine Befreiung sind zum Beispiel psychische Erkrankungen wie Angststörungen und körperliche Erkrankungen der Atemwege. Das ist allerdings nicht offensichtlich für andere Leute. Patienten mit so einer Befreiung sollen allerdings alternative Schutzmaßnahmen ergreifen und noch mehr auf den Sicherheitsabstand achten, raten Ärzte im Kreis Soest

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