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Auch Hotels aus dem Kreis Soest klagen gegen Booking.com
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Auch Hotels aus dem Kreis Soest klagen gegen Booking.com

Mehr als 10.000 Hotels in Europa fordern Schadenersatz vom Buchungsportal Booking.com – auch welche aus dem Kreis Soest machen mit. Der Grund: eine jahrelange Preisregelung, die mittlerweile als rechtswidrig gilt.

Veröffentlicht: Dienstag, 05.08.2025 03:25

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Vorwurf: Unfaire Preisbindung

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Booking.com steht unter Druck: Über 10.000 Hotels aus 25 Ländern haben sich einer europaweiten Sammelklage angeschlossen. Sie fordern Schadenersatz, unter anderem wegen der sogenannten Bestpreisklausel. Diese Klausel hatte viele Jahre lang dafür gesorgt, dass Hotels ihre Zimmer nirgendwo günstiger anbieten durften als auf Booking.com – weder auf anderen Plattformen noch auf der eigenen Website. Das Unternehmen wollte damit nach eigenen Angaben verhindern, dass Nutzer die Plattform nur zur Suche nutzen, dann aber woanders günstiger buchen. Die Hotelbranche sieht darin einen klaren Wettbewerbsnachteil und klagt nun.

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Klage auch aus dem Kreis Soest

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Auch Hotels aus dem Kreis Soest sind mit dabei. So hat sich der Schnitterhof in Bad Sassendorf laut Geschäftsführer Hendrik Henke erst gestern (04.08.2025) zur Klage angemeldet. Er sagt uns:

„Als Hotelier kann man eigentlich nicht auf Booking verzichten aber gerade deshalb ist es schade, wenn man über Jahre quasi über den Tisch gezogen wird.“

Auch das Quality Hotel und das Best Western Hotel in Lippstadt sind Teil der Klage. Geschäftsführer Alexander Gemein erzählt unserem Reporter, man sei über die DEHOGA Westfalen frühzeitig informiert worden.

„Wir hatten über die Jahre hohe Provisionsrechnungen – durch die Klage haben wir jetzt die Chance, da etwas zurückzubekommen.“
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Unterstützung aus der Region

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Die DEHOGA Westfalen unterstützt betroffene Betriebe in der Region. Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Henke sagt uns:

„Es darf eindeutig keine Bestpreisklausel geben. Das ist jetzt geklärt.“

Der Europäische Gerichtshof hatte die Regelung bereits im Herbst 2024 als kartellrechtswidrig eingestuft.

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Klage läuft in den Niederlanden

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Verhandelt wird die Sammelklage vor einem Gericht in den Niederlanden, dort sitzt der Hauptsitz von Booking.com. Die sogenannte Hotel Claims Alliance koordiniert das Verfahren. Wegen der großen Beteiligung wurde die Anmeldefrist für Hotels bis zum 29. August verlängert.

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Friederike Umminger & Reporter Ben HettwerSammelklage gegen Booking.com
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