Ausgeweitete Mautpflicht im Kreis Soest tritt in Kraft
Veröffentlicht: Dienstag, 02.07.2024 05:40
Ab diesem Monat gilt die Mautpflicht auf Bundesstraßen und Autobahnen in Deutschland auch für Fahrzeuge mit einem Gewicht über dreieinhalb Tonnen. Eine Ausnahme gibt es für Fahrzeuge aus Handwerkerbetrieben.

Die "Handwerkerausnahme" stößt im Kreis Soest auf Kritik
Die sogenannte "Handwerkerausnahme" soll Handwerkerfahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Mautpflicht befreien. Das gilt allerdings längst nicht für alle Handwerksunternehmen im Kreis Soest: In dieser Ausnahmereglung sind nämlich nur einige Berufe gelistet. Gartenbaubetriebe gehören beispielsweise nicht dazu. Das stößt bei Gartenbauern aus dem Kreis auf Unverständnis. Lutz Dittmann vom Gartenbau Dittmann aus Ense wünscht sich, dass alle Handwerksunternehmen gleichermaßen von der Maut befreit werden. Für ihn bedeute die Änderung nämlich mehr Aufwand und am Ende auch höhere Kosten für seine Kunden. Denn die erhöhten Anfahrtskosten durch die Maut zahlen am Ende die Kunden. Auch der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Thies fordert eine Nachbesserung der Handwerkerausnahme von der Bundesregierung.