Bekommt Soest eine Waffenverbotszone?

In Soest kam es in den letzten Monaten wiederholt zu Messerattacken. Jetzt prüft die Stadt den Rechtsrahmen für eine Waffenverbotszone.


© Symbolbild / Canva

Häufen sich Messerattacken in Soest?

In den letzten Monaten gab es mehrere Messerangriffe in Soest. Mitte September wurde in einem Supermarkt in Soest ein Mann durch einen Messerstich verletzt. Wenige Tage später ein anderer Mann nachts im Theodor-Heuss-Park (wir berichteten). Der letzte Fall ereignete sich in der Nacht von Freitag auf Samstag (30.09.2023) nach der ProBierBar in Soest. Dabei wurden ein Mann aus Lippstadt und ein Mann aus Lippetal verletzt. Das Sicherheitsgefühl in Soest ist schon länger ein Thema, das vielen Bürgerinnen und Bürgern Sorge macht. Die Stadt prüft jetzt den Rechtsrahmen für eine Waffenverbotszone. Dafür müssen aber viele Voraussetzungen erfüllt werden.

Vorraussetzungen für eine Waffenverbotszone in Soest

Man wolle jetzt prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, heißt es von der Stadtverwaltung. Klar ist aber: so etwas geht nicht von heute auf morgen und so etwas kann die Stadt Soest auch nicht selbst entscheiden.

Die örtliche Kreispolizeibehörde kann bloß eine Waffenverbotszone vorschlagen. Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste prüft dann die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Waffenverbotszone. Dafür muss eine Gefahrenprognose vorliegen.

Stadt Soest muss Gefahrenprognose vorlegen

Die Stadt Soest muss mit dieser Gefahrenprognose darlegen, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Dafür müssen viele Fragen beantwortet werden:

  • Wie viele Fälle gab es in der Vergangenheit?
  • Wer waren die Täter?
  • Könnten sich solche Fälle in Zukunft häufen?
  • Wo soll die Waffenverbotszone genau liegen?
  • Soll die Zone zeitlich begrenzt oder dauerhaft sein?

Die Kreispolizeibehörde muss diese Gefahrenprognose mindestens jährlich überprüfen und fortschreiben und dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste vorlegen. Die rechtlichen Details sind auf der Homepage des NRW-Innenministeriums festgelegt.

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