
Quelle:HR
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Wer das privat tut, gleichzeitig aber auch arbeitet, der könnte Probleme bekommen. Gegen rufschädigende Beleidigungen kann sich ein Arbeitgeber durchaus wehren. Auch hier im Kreis Soest: Denn schadet ein Mitarbeiter durch verwerfliche Posts dem Unternehmen, kann das mächtigen Ärger bedeuten, sagte uns der Soester Fachanwalt Jürgen Mankartz. Aber selbst, wenn sich die Pöbel-Attacken nur an Privatpersonen richten - und gar nichts mit der Arbeit zu tun haben, müssen Arbeitnehmer mit Abmahnungen oder Kündigungen rechnen, so Mankartz.
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