Beleidigungen im Netz können böse enden
Veröffentlicht: Dienstag, 08.01.2019 06:00
Vorsicht, wenn jemand Kraftausdrücke auf Twitter, Instagram oder Facebook öffentlich macht!

Wer das privat tut, gleichzeitig aber auch arbeitet, der könnte Probleme bekommen. Gegen rufschädigende Beleidigungen kann sich ein Arbeitgeber durchaus wehren. Auch hier im Kreis Soest: Denn schadet ein Mitarbeiter durch verwerfliche Posts dem Unternehmen, kann das mächtigen Ärger bedeuten, sagte uns der Soester Fachanwalt Jürgen Mankartz. Aber selbst, wenn sich die Pöbel-Attacken nur an Privatpersonen richten - und gar nichts mit der Arbeit zu tun haben, müssen Arbeitnehmer mit Abmahnungen oder Kündigungen rechnen, so Mankartz.