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Black-Week-Tipps für den Kreis Soest
© Symbolbild / Hellweg Radio
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Black-Week-Tipps für den Kreis Soest

Die Black Week lockt auch im Kreis Soest wieder mit vielen Angeboten. Doch wer im Ausland bestellt, kann schnell in eine Abgaben- oder Fälschungsfalle tappen. Worauf ihr achten müsst – und wie ihr teure Überraschungen vermeidet.

Veröffentlicht: Dienstag, 25.11.2025 12:15

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Vorsicht bei Online-Schnäppchen

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Black Friday & Co. sorgen jedes Jahr für volle Warenkörbe – auch im Kreis Soest. Wer online bestellt, sollte aber genau hinschauen, vor allem bei Angeboten aus Nicht-EU-Ländern. Dort können zusätzliche Kosten entstehen. Der Zoll weist außerdem darauf hin, dass Markenfälschungen häufig beschlagnahmt werden. Spielzeug ohne passende Zulassung für den deutschen Markt bleibt ebenfalls hängen.

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Zollregeln für Bestellungen aus dem Ausland

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Das Hauptzollamt Bielefeld erinnert daran, dass im Ausland bestellte Geschenke nicht nur Lieferzeiten, sondern auch Abgaben mitbringen können.

  • Bis 150 Euro Warenwert: Einfuhrumsatzsteuer (19 %, bei bestimmten Waren 7 %) plus mögliche Verbrauchsteuern etwa bei Alkohol oder Kaffee.
  • Über 150 Euro: Zusätzlich zum oben genannten kann noch ein warenabhängiger Zoll fällig werden.
  • Geschenke von Privat an Privat: Bis 45 Euro abgabenfrei – aber nur in festgelegten Mengen, etwa 50 Zigaretten oder 500 Gramm Kaffee.


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Sendungen aus der EU

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Innerhalb der EU gibt es normalerweise keine Zollformalitäten. Wer aber verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol oder Kaffee bestellt, muss diese Steuern trotzdem zahlen – das gilt auch bei Geschenken.

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Achtung bei Fälschungen und unsicheren Produkten

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Ungewöhnlich günstige Markenprodukte sind laut Pressesprecher Ralf Wagenfeld oft ein Risiko:

„Oft wird der Kaufpreis dann nicht zurückerstattet und der Rechteinhaber kann zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.“

Fehlen CE-Kennzeichen oder Warnhinweise, können Produkte sogar zurückgewiesen oder vernichtet werden.

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Tabakwaren: Strenges Verbot

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Pakete mit Tabakwaren oder E-Zigaretten-Liquids ohne deutsches Steuerzeichen dürfen nicht eingeführt werden. Diese Sendungen werden grundsätzlich beschlagnahmt.

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So behältst du den Überblick

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Wichtig ist ein Blick auf korrekte Kennzeichnungen, realistische Preise und seriöse Anbieter. Zusätzlich hilft es, vor dem Aktionstag eine Wunschliste zu erstellen – online oder per Notiz –, um Angebote schneller vergleichen zu können.

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Wo es weitere Infos gibt

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Ralf Wagenfeld empfiehlt, sich vorab gründlich auf der Website des Zolls zu informieren. Dort gibt es unter anderem den Chatbot „TinA“ für schnelle Fragen und einen Abgabenrechner zur Berechnung möglicher Kosten.

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