
© Symbolbild, Tim Reckmann, FotoDB.de
© Symbolbild, Tim Reckmann, FotoDB.de
Anzeige
Brückentage wie heute sind bei Arbeitnehmern sehr beliebt zum Urlaubnehmen. Ein Anspruch auf Urlaub besteht aber nicht, sagt Prof. Dr. Dirk Beckmann, Rechtsanwalt aus Soest:
"Man hat also einen ganz normalen Werktag, an dem man ganz normal einen Urlaubstag dann beantragen muss. Der Arbeitgeber kann dann entscheiden, ob der Urlaub gewährt wird oder nicht."
Generell sollten Arbeitgeber Urlaubsanträge genehmigen, solange Die Auftrags- und Personallage es zulässt, so der Experte.
Anzeige