Bußgelder für Falschangaben in Restaurants und Gaststätten

Wer einen falschen Namen einträgt, muss künftig mindestens 50 Euro bezahlen.

© Land NRW / Mark Hermenau

"In der Betriebsamkeit und Hektitk hat der ein oder andere Gastronom vielleicht auf die Ehrlichkeit seiner Kundinnen und Kunden gesetzt und nicht so genau hingeschaut", so Wolfgang Henke. Er ist der Hauptgeschäftsführer des Hotel-und Gaststättenverbandes für den Kreis Soest. Weil mit Namen wie "Micky Maus", "Donald Duck" oder "Goofy" die Nachverfolgung von Corona-Infektionsfällen lediglich erschwert wird, haben sich die Ministerpräsidenten der Länder mit Kanzlerin Angela Merkel auf ein Bußgeld geeinigt. Mindestens 50 Euro werden fällig, wenn wir absichtlich falsche Namen in die Listen der Restaurants schreiben. In NRW könnte das Bußgeld sogar noch höher ausfallen. Das hatte Ministerpräsident Armin Laschet (s. Foto) angedeutet.

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