Cannabis in Gastro und Co. - Was ist erlaubt?
Veröffentlicht: Mittwoch, 10.04.2024 09:55
Seit dem 1. April 2024 darf im Kreis Soest legal Cannabis konsumiert werden. Viele Gastronomen sind sich aber einig, dass sie den Konsum in ihren Außenbereichen nicht erlauben möchten.

Cannabis in Gastro und Co. - Was ist erlaubt?
Seit dem 1. April darf im Kreis Soest legal Cannabis konsumiert werden. Wie das im Alltag aussehen wird, wird sich die nächsten Wochen zeigen. In vielen Bereichen ist Kiffen nämlich weiterhin nicht möglich. Zum Beispiel tagsüber in der Fußgängerzone oder im Umfeld von Schulen und Kindergärten. In der Gastronomie dürfte theoretisch im Außenbereich Gras geraucht werden. Viele Restaurantbetreiber im Kreis Soest sind sich aber einig, dass sie den Konsum in ihren Außenbereichen nicht erlauben möchten.
Restaurants im Kreis Soest gegen Cannabis-Konsum
Mit der Teillegalisierung von Cannabis ist Kiffen seit April 2024 in vielen Bereichen erlaubt. Das beschäftigt die Restaurantbetreiberinnen und -betreiber im Kreis Soest. Raucher dürfen sich im Außenbereich ja auch ihre Zigaretten anzünden. Darf in Biergarten und Co. dann auch gekifft werden? Im Kreis Soest vermutlich nur ganz selten.
Das liegt zum einen daran, dass viele Restaurants und Café im Umkreis von Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen liegen, wo ja ohnehin nicht gekifft werden darf. Zum anderen haben sich viele Gastronomen aber auch einfach dagegen entschieden. Sie können in diesem Fall Gebrauch von ihrem Hausrecht machen und den Cannabis-Konsum verbieten.
"Wir werden in die Speisen- und Getränkekarten einen Hinweis machen, dass Kiffen bei uns im Biergarten nicht erlaubt ist. Wir möchten die Mitmenschen damit schützen." (Thorsten Pälmer, Wilder Mann Soest)
Kiffen auf öffentlichen Plätzen im Kreis Soest
Gastronomen im Kreis Soest haben die Möglichkeit, in ihrem Restaurant den Cannabis-Konsum zu verbieten. Sie können einfach Gebrauch von ihrem Hausrecht machen. Auf öffentlichen Plätzen im Kreisgebiet gestaltet sich das schwieriger. Mit der Teillegalisierung ist auch das Kiffen an öffentlichen Plätzen im Kreis Soest erlaubt. So auch in Teilen des Seeparks in Möhnesee-Körbecke. Gemeindesprecherin Swantje Neumann ist optimistisch, dass es hier keine Probleme geben wird:
"Die Gemeinde Möhnesee sieht das recht entspannt. Die Gesetzeslage ist klar und sicher. Das Ordnungsamt wird das soweit kontrollieren, dass die Abstände eingehalten werden."
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Kreis Soest: Regeln für Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit
Seit dem 1. April darf im Kreis Soest theoretisch Cannabis geraucht werden. In der Öffentlichkeit gibt es aber viele Einschränkungen. Wir dürfen uns also nicht immer und überall einfach einen Joint anzünden. Für den Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit gelten unter anderem diese Voraussetzungen:
- Rund um Schulen, Kitas, Spielplätze und öffentliche Sportstätten ist der Cannabis-Konsum in einem Umkreis von 100 Metern verboten
- In Fußgängerzonen darf zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden.
- Im Beisein von Minderjährigen darf kein Gras geraucht werden