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Corona-Impfstoff von Novavax jetzt doch für alle
© Mirko Hein/ Kreis Soest
Foto: Mirko Hein - Kreis Soest
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Corona-Impfstoff von Novavax jetzt doch für alle

Da die Nachfrage bei den priorisierten Gruppen zu gering ist, kann sich ab Mittwoch (02. März) jeder mit dem Corona-Impfstoff von Novavax impfen lassen.

Veröffentlicht: Montag, 28.02.2022 13:13

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In die Impfkampagne soll jetzt wieder neuer Schwung kommen. Die erhoffte Nachfrage bleibt bisher aber aus. Eigentlich können sich seit heute bestimmte Gruppen mit dem neuen Impfstoff von Novavax impfen lassen. Aber die Nachfrage ist im Kreis Soest so gering, dass die Priorisierung jetzt aufgehoben wurde. Das bedeutet: Ab Mittwoch können sich alle, die wollen, mit dem Protein-Impfstoff gegen das Corona-Virus schützen.

Bei Novavax bekommt ihr zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen. Eine dritte - also Booster-Impfung - ist bisher von der Ständigen Impfkommission noch nicht empfohlen. Erst mal sind jetzt in Soest an der ständigen Impfstelle am Schloitweg zwei Impfaktionen mit Novavax geplant. Nämlich Mittwoch von 13 Uhr bis 19.30 Uhr und am Donnerstag ebenfalls von 13 Uhr bis 19.30 Uhr. Ihr solltet vorher unbedingt einen Termin ausmachen. Außerdem solltet ihr zum Termin euren Ausweis und - wenn vorhanden - euren Impfausweis mitbringen. Darüberhinaus gilt an der Impfstelle am Schoitweg eine FFP2-Maskenpflicht für alle ab 14. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 13 Jahren müssen eine medizinische OP-Maske tragen.

Den Link zur Online-Terminvereinbarung findet ihr hier.

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Hier lest ihr die Infos von der Kreisverwaltung Soest dazu

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Impfungen mit Novavax für alle möglich

Priorisierung wird aufgrund geringer Nachfrage ab dem 2. März aufgehoben

Kreis Soest (kso.2022.02.28.123.mh). Der Proteinimpfstoff Nuvaxovid von Novavax ist seit dem 28. Februar in der Soester Impfstelle am Schloitweg verfügbar. Aufgrund der sehr geringen Nachfrage bei den zuerst berechtigten Gruppen wird die Priorisierung im Kreis Soest aufgehoben. In der ersten Stufe sollten nur die Personen geimpft werden, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen. Alle Personen, die eine Impfung mit Nuvaxovid von Novavax wünschen, können ab sofort Termine buchen. Darauf weist die Kreisverwaltung hin und appelliert an noch nicht geimpfte Personen, dieses Angebot zu nutzen.

Alternativ zu den bereits empfohlenen COVID-19-Impfstoffen empfiehlt die STIKO zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 den Proteinimpfstoff Nuvaxovid von Novavax für Personen ab18 Jahren mit zwei Impfstoffdosen im Abstand von drei Wochen. Zur erfolgreichen Grundimmunisierung sind zwei Impfungen erforderlich. Der Impfstoff Novavax hat derzeit keine Zulassung für eine Auffrischungsimpfung (Booster). Er kann deshalb auch nicht zur Boosterung von Personen eingesetzt werden, die als Grundimmunisierung andere Impfstoffe erhalten haben. Besteht aber nach Verabreichung der ersten Impfung mit einem anderen COVID-19-Impfstoff eine produktspezifische, medizinische Kontraindikation gegen eine Fortführung der Impfserie, kann die Grundimmunisierung mit Nuvaxovid vervollständigt werden.

Immundefiziente Patienten, die eine produktspezifische, medizinische Kontraindikation gegenüber anderen COVID-19- Impfstoffen aufweisen oder die auf die bisher verfügbaren Impfstoffe keine messbare Immunantwort gegen SARS-CoV-2 entwickelt haben, können mit Nuvaxovid geimpft werden. Ebenfalls können ungeimpfte Personen mit einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion eine Impfstoffdosis Nuvaxovid zur Vervollständigung der Grundimmunisierung erhalten.

Folgende Impfaktionstage sind nach vorheriger Online-Terminvereinbarung für Novavax vorgesehen:

  • Mittwoch, 2. März, 13 bis 19.30 Uhr
  • Donnerstag, 3. März, 13 bis 19.30 Uhr

Impflinge werden gebeten, einen Lichtbildausweis und falls vorhanden, den Impfausweis mitzubringen. Online Terminvereinbarungen sind hier möglich: https://www.terminland.eu/kreis-soest/. Ab Mittwoch, 9. März, wird der Impfstoff regelmäßig mittwochs in der Soester Impfstelle am Schloitweg von 13 bis 19.30 Uhr verfügbar sein.

Aufgrund der immer noch hohen Inzidenzen durch die Omikron-Variante des Corona-Virus hat der Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung eine FFP2-Maskenpflicht in der ständigen Impfstelle beschlossen. Diese gilt für Besucher ab 14 Jahren. Besucher zwischen 6 und 13 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen. Weitere Informationen auf der Webseite www.kreis-soest.de/impfen, telefonisch unter der Rufnummer 02921/303060 oder per E-Mail unter der Adresse covid-impfungen@kreis-soest.de.

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