
Seit Samstag (22.05.2021) gelten weitere Lockerungen für die Menschen im Kreis Soest. Die 7-Tage-Inzidenz lässt das zu. Deshalb können nun weitere Öffnungsschritte eingeleitet werden. Wir fassen euch hier das Wichtigste zusammen.
Ausgangsbeschränkungen
Es gelten keine Ausgangsbeschränkungen
Kontaktbeschränkungen
Treffen mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten (plus Kinder bis 14 Jahren) möglich
Kultur
Konzerte und Aufführungen auch in Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind zulässig. Voraussetzungen sind ein negatives Testergebnis der Zuschauer, Einhaltung des Mindestabstands und Kontaktrückverfolgung (Sitzplan)
Sport
Sport im Freien ohne Personenbegrenzung erlaubt; Hallensport/ Fitnessstudios mit Test und Kontaktnachverfolgung, Kontaktsport innen nur in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen; Zuschauer unter freiem Himmel mit Test oder Impfnachweis oder Nachweis über Genesung erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen); Zuschauer in Innenräumen nur auf Sitzplätzen mit negativem Testergebnis, bis zu 20 Prozent der Kapazität, höchstens jedoch 250 Personen
Freizeit
Öffnung von Freibädern auch mit Liegewiesen mit negativem Testergebnis und Personenbegrenzung; Betrieb von Spielhallen, Wettbüros, und ähnliche Einrichtungen möglich mit Personenbegrenzung und negativem Testergebnis
Einzelhandel
Reduzierung der Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 10 Quadratmeter, kein Test erforderlich
Gastronomie
Betrieb von gastronomischen Einrichtungen auch im Innenbereich mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig, Abstandsregeln; Betrieb von Kantinen und Mensen zulässig
Hotels
Wegfall der Kapazitätsbegrenzung bei Hotels
Messen/ Märkte
Unter Hygieneauflagen zulässig, 1 Besucher pro 7 Quadratmeter der für Besucher zugänglichen Fläche
Tagungen/ Kongresse
Zulässig mit Personenbegrenzung und Test
Private Veranstaltungen
Im Außenbereich mit max. 100 Personen zulässig, in Innenräumen mit max. 50 Personen – jeweils mit negativem Testergebnis
Die Soester Kreisverwaltung schreibt zu den neuen Regelungen:
„Ich freue mich sehr, dass die anhaltend positive Entwicklung der Corona-Fallzahlen diese konkreten Normalisierungsschritte auf der Grundlage der Coronaschutzverordnung ermöglicht“, so Kreisdirektor Dirk Lönnecke, Krisenstabsleiter des Kreises Soest.
Zu beachten ist dabei, dass zur Nutzung von vielen der neu eröffneten Angebote und Möglichkeiten das Vorliegen eines negativen Schnelltests oder Selbsttests erforderlich ist. Das Testergebnis muss schriftlich oder digital vorliegen, ein amtliches Ausweisdokument ist mitzuführen und den verantwortlichen Personen vorzulegen. Der Test darf 48 Stunden zurückliegen. Auch die Erfassung der Kontaktdaten, digital oder in Papierform, ist teilweise notwendig.