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Corona: Neue Lockerungen im Kreis Soest
© Symbolbild / Hellweg Radio
Symboldbild Möhnesee im Sommer
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Corona: Neue Lockerungen im Kreis Soest

Seit Samstag (22.05.2021) gelten im Kreis Soest neue Corona-Lockerungen. Die Inzidenz ist auch den fünften Tag in Folge unter der 50er-Marke. Alles dazu hier in der Übersicht.

Veröffentlicht: Donnerstag, 20.05.2021 05:15

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Seit Samstag (22.05.2021) gelten weitere Lockerungen für die Menschen im Kreis Soest. Die 7-Tage-Inzidenz lässt das zu. Deshalb können nun weitere Öffnungsschritte eingeleitet werden. Wir fassen euch hier das Wichtigste zusammen.

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Ausgangsbeschränkungen

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Es gelten keine Ausgangsbeschränkungen

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Kontaktbeschränkungen

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Treffen mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten (plus Kinder bis 14 Jahren) möglich

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Kultur

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Konzerte und Aufführungen auch in Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind zulässig. Voraussetzungen sind ein negatives Testergebnis der Zuschauer, Einhaltung des Mindestabstands und Kontaktrückverfolgung (Sitzplan)

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Sport

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Sport im Freien ohne Personenbegrenzung erlaubt; Hallensport/ Fitnessstudios mit Test und Kontaktnachverfolgung, Kontaktsport innen nur in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen; Zuschauer unter freiem Himmel mit Test oder Impfnachweis oder Nachweis über Genesung erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen); Zuschauer in Innenräumen nur auf Sitzplätzen mit negativem Testergebnis, bis zu 20 Prozent der Kapazität, höchstens jedoch 250 Personen

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Freizeit

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Öffnung von Freibädern auch mit Liegewiesen mit negativem Testergebnis und Personenbegrenzung; Betrieb von Spielhallen, Wettbüros, und ähnliche Einrichtungen möglich mit Personenbegrenzung und negativem Testergebnis

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Einzelhandel

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Reduzierung der Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 10 Quadratmeter, kein Test erforderlich

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Gastronomie

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Betrieb von gastronomischen Einrichtungen auch im Innenbereich mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig, Abstandsregeln; Betrieb von Kantinen und Mensen zulässig

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Hotels

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Wegfall der Kapazitätsbegrenzung bei Hotels

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Messen/ Märkte

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Unter Hygieneauflagen zulässig, 1 Besucher pro 7 Quadratmeter der für Besucher zugänglichen Fläche

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Tagungen/ Kongresse

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Zulässig mit Personenbegrenzung und Test

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Private Veranstaltungen

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Im Außenbereich mit max. 100 Personen zulässig, in Innenräumen mit max. 50 Personen – jeweils mit negativem Testergebnis

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Die Soester Kreisverwaltung schreibt zu den neuen Regelungen:

„Ich freue mich sehr, dass die anhaltend positive Entwicklung der Corona-Fallzahlen diese konkreten Normalisierungsschritte auf der Grundlage der Coronaschutzverordnung ermöglicht“, so Kreisdirektor Dirk Lönnecke, Krisenstabsleiter des Kreises Soest.  

Zu beachten ist dabei, dass zur Nutzung von vielen der neu eröffneten Angebote und Möglichkeiten das Vorliegen eines negativen Schnelltests oder Selbsttests erforderlich ist. Das Testergebnis muss schriftlich oder digital vorliegen, ein amtliches Ausweisdokument ist mitzuführen und den verantwortlichen Personen vorzulegen. Der Test darf 48 Stunden zurückliegen. Auch die Erfassung der Kontaktdaten, digital oder in Papierform, ist teilweise notwendig.

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