
Darum sollten Sie beim Kräuterkauf genau hinschauen
Veröffentlicht: Montag, 13.07.2026 10:13
Verwirrung im Supermarkt?
Leipzig (dpa/tmn) - Frische Kräuter im Topf sind praktisch - direkt griffbereit kann man damit Speisen würzen und lecker abschmecken. Doch wer sie kauft, sollte genau hinsehen. Denn nicht alle Kräuterpflanzen, die im Supermarkt angeboten werden, sind auch für den Verzehr geeignet. Darauf macht die Verbraucherzentrale Sachsen (VZ Sachsen) aufmerksam.
Der Grund: Auch sogenannte Küchenkräuter können mit Pflanzenschutzmitteln behandelt worden sein - und dürfen dann nur noch als Zierpflanzen verkauft werden. Die Verbraucherschützer erklären: Im Anbau von Zierpflanzen sind nämlich Pflanzenschutzmittel zugelassen, die im Lebensmittelanbau verboten oder nur eingeschränkt erlaubt sind.
Woran Sie Zierpflanzen und Lebensmittel erkennen
Das Problem ist, dass Verbraucher genau hinsehen müssen, um zu erkennen, ob es sich um Zierpflanzen handelt. Denn Kräuter wie Wilde Rauke, Minze oder Basilikum sehen unabhängig davon, wie sie angebaut wurden, identisch aus. Aber es gibt Hinweise, an denen sich Verbraucher orientieren können.
Werden die Topfpflanzen im Laden beispielsweise in der Obst- und Gemüseabteilung platziert, deutet dies laut VZ Sachsen darauf hin, dass die Kräuter als Lebensmittel angeboten werden. Zudem lassen diese Punkte darauf schließen, dass es sich um ein Lebensmittel handelt:
- Wenn auf dem Etikett oder Topf steht: «zum Verzehr geeignet» oder «essbare Kräuter»,
- sich auf Etikett oder Topf ein «Messer-und-Gabel-Piktogramm» befindet,
- sich Angaben zum Herkunftsland, zur Herkunftsklasse sowie ein Bio-Siegel und eine Kontrollstellennummer finden, etwa DE-ÖKO-0XX.
Sind die Kräuter hingegen nicht zum Verzehr geeignet, ist auch das an der Produktbanderole erkennbar: Auf dem Topf befindet sich dann ein durchgestrichenes Messer-und-Gabel-Symbol.
Aus Sicht der Verbraucherschützer kann «die derzeitige Kennzeichnungspraxis irreführend» sein. Denn für die Kaufentscheidung sei in erster Linie die Produktbezeichnung maßgeblich.
«Ein kleiner formal angebrachter Hinweis auf der Banderole reicht aus unserer Sicht nicht aus, wenn er nicht auf den ersten Blick verständlich und eindeutig wahrnehmbar ist», so Verena Müller, Ernährungsexpertin der VZ Sachsen.