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Das gilt für Radfahrer in der Soester Gräfte
© Wenzel / Hellweg Radio
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Das gilt für Radfahrer in der Soester Gräfte

In der Soester Gräfte und in Fußgängerzonen im Kreis Soest fahren Rad- und E-Bike-Fahrer immer öfter viel zu schnell. Die Polizei erinnert jetzt an die geltenden Regeln - und macht klar, dass sie kontrolliert. Wer erwischt wird, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern im Wiederholungsfall sogar seinen Führerschein.


Veröffentlicht: Montag, 06.07.2026 04:30

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Schrittgeschwindigkeit

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Wer durch die Soester Gräfte spaziert, kennt das Gefühl: Ein E-Bike zischt vorbei - viel zu schnell, viel zu nah. Die Polizei im Kreis Soest erinnert Rad- und E-Bike-Fahrer jetzt an die geltenden Regeln. Und sie macht deutlich: Es wird kontrolliert.


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Radfahren in der Fußgängerzone - was gilt?

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Grundsätzlich ist Radfahren in einer Fußgängerzone verboten. Erlaubt ist es nur dann, wenn ein Zusatzschild das ausdrücklich zulässt - zum Beispiel mit dem Hinweis "Radfahrer frei". Fehlt dieses Schild, müssen Radfahrer absteigen und schieben. Sie gelten dann als Fußgänger.

Auch wo das Schild hängt - wie rund um die Soester Gräfte - gilt: Das ist keine freie Fahrt. Erlaubt ist nur Schrittgeschwindigkeit. Fußgänger haben immer Vorrang, und Radfahrer müssen besonders rücksichtsvoll, vorsichtig und bremsbereit unterwegs sein. Drängeln, dichtes Vorbeifahren oder zügiges Durchfahren ist nicht erlaubt. Wer klingelt, um Menschen zur Seite zu drängen, verstößt ebenfalls gegen die Regeln. Wird es eng, unübersichtlich oder voll, müssen Radfahrer ihr Tempo weiter drosseln - im Zweifel anhalten oder absteigen. Eine freigegebene Fußgängerzone ist eben kein normaler Radweg.



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E-Bikes sind das größere Problem

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Besonders E-Bikes fallen auf. Sie sind schneller als normale Fahrräder und dabei kaum zu hören - wer zu Fuß unterwegs ist, bemerkt sie oft erst, wenn sie schon vorbeigefahren sind. Das gilt nicht nur in der Soester Gräfte, sondern auch in anderen Fußgängerzonen im Kreis Soest. Gerade bei Kindern, älteren Menschen oder Gruppen ist das heikel - denn diese können sich plötzlich und unvorhersehbar bewegen. Radfahrer müssen genau damit rechnen.


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Bußgeld - und im schlimmsten Fall der Führerschein

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Wer zu schnell durch eine Fußgängerzone fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. 15 Euro werden fällig, wenn jemand einfach zu schnell unterwegs ist. Werden andere dadurch gefährdet, sind es 30 Euro. Wer immer wieder auffällt, riskiert laut Polizei sogar eine Überprüfung seiner Fahreignung - im schlimmsten Fall also den Führerschein.


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