
Quelle:HR
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Sie sagen, nun müsse die Bremse aber auch von den Mietern gezogen werden. Denn sie können jetzt zu viel gezahlte Miete auch rückwirkend zurückfordern und zwar für einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren nach Vertragsschluss.
Die Mietpreisbremse besagt, dass der Vermieter beim Abschluss eines neuen Mietvertrages höchstens zehn Prozent mehr nehmen darf, als das, was der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Wird das nicht eingehalten, sollten sich Mieter beim Mieterverein beraten lassen.
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