Dienstfahrrad-Leasing lohnt sich!
Veröffentlicht: Montag, 05.06.2023 05:29
Ein Dienstfahrrad kann im Alltag eine gute Alternative zum Firmenwagen sein. Jeder dritte Arbeitgeber in Deutschland bietet seinen Mitarbeitern die Möglichkeit, ein Dienstrad zu leasen. Dadurch lassen sich Steuern sparen.
Wer zur Arbeit radelt, ist im Stadtverkehr meistens im Vorteil: Mal eben am Stau vorbei und dabei auch noch etwas für die Gesundheit tun. Ein gutes Fahrrad kann jedoch auch ganz schön ins Geld gehen. Wer von einem E-Bike oder einem Carbon-Rennrad träumt, der muss dafür oft mehrere Tausend Euro einplanen. Sein Traumfahrrad günstiger zu bekommen, ist jedoch Möglich: Über den Arbeitgeber!
E-Bikes, Lastenräder oder Pedelecs können über den Arbeitgeber angeschafft oder über 36 Monate geleast werden. Mittlerweile bietet jeder dritte Arbeitgeber in Deutschland seinen Mitarbeitern die Möglichkeit, ein Dienstrad zu leasen. Eine Studie der TU München hat gezeigt, dass durch Dienstrad-Leasings 73% mehr Menschen mit dem Rad zur Arbeit fahren und 80% das Rad auch mehr in der Freizeit nutzen.
Auch im Kreis Soest bieten immer mehr Arbeitgeber ihren Mitarbeitern an, über die Firma ein Fahrrad zu kaufen oder zu leasen. Der große Vorteil für die Betriebe ist, dass sie im Grunde genommen keine Extraarbeit durch diese Form der Arbeitnehmer-Begünstigung haben.
"Man zahlt die Leasing-Rate und fertig. Ob der Arbeitnehmer z.B. kündigt oder das Fahrrad gestohlen wird, das wickelt alles die Leasing-Gesellschaft ab. Heißt: Wenn der Arbeitgeber sagt, dass es keine weitere Arbeit in seinem Unternehmen verursachen soll, ist es auf jeden Fall besser das über ein Leasing-Modell zu machen", sagt Steuerberater Torsten Rose von Komtax in Lippstadt.
Wer als Arbeitnehmer gerne ein solches Dienstfahrrad in Anspruch nehmen will, kann beispielsweise auch einfach das nächste Fahrradgeschäft kontaktieren und sich beraten lassen. In vielen Fahrradläden gibt es mittlerweile ganze Abteilungen für Dienstrad-Leasings. David Berne von Löckenhoff & Schulte in Lippstadt betont, dass die Kosten, die diese Räder verursachen, volle Betriebsausgabe sind. Der Arbeitnehmer muss nichts versteuern und hat keine Abzüge bei seiner Lohnabrechnung. Die Mitarbeiter, die ein Rad möchten und auch privat nutzen wollen, müssen sich zwar finanziell an den Kosten beteiligen, dies erfolgt jedoch per Gehaltsumwandlung.
"Ich mache den Job seit 1996 und das ist die stärkste Form der Arbeitnehmerbegünstigung, die ich seitdem gesehen habe", Steuerberater Torsten Rose.