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Kinder machen Gartenarbeit
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Ferienjobs im Kreis Soest: Darauf solltet ihr achten
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Das Arbeitsministerium erinnert jetzt nochmal an die Regeln, die bei Ferienjobs gelten: Kinder unter 13 Jahren dürfen grundsätzlich nicht arbeiten. Ab einem Alter von 13 sind leichtere Tätigkeiten wie beispielsweise Zeitungen austragen erlaubt, sofern die Eltern ihr Okay geben. Wer 15 Jahre alt oder älter ist, darf bis zu vier Wochen im Jahr jobben - natürlich nur während der Schulferien. Grundsätzlich dürfen die Jugendlichen dann zwischen 6 Uhr morgens und 8 Uhr abends arbeiten, für insgesamt maximal 8 Stunden am Tag. Ausnahmen gibt es für bestimmte Branchen, wie zum Beispiel die Gastronomie. Hier dürfen Jugendliche bis spätestens 22 Uhr arbeiten.
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