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Der Kreis Soest erinnert daran, dass die nicht nur für medizinisches Personal gilt. Auch, wer zum Beispiel als Handwerker im Krankenhaus einen Auftrag hat, muss vollständig geimpft sein. Die Einrichtungsleitungen sind verpflichtet, dem Gesundheitsamt zu melden, wenn Nachweise fehlen oder Zweifel an der Echtheit bestehen. In den kommenden Tagen können sie über ein Meldeportal des Kreises Soest mitteilen, ob ihnen bereits alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Wenn nicht, können auf Dauer Tätigkeits- oder Betretungsverbote ausgesprochen werden.
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