
Schiedsperson in Erwitte gesucht: Das sind die Aufgaben
Das Ehrenamt wird für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt. Schiedspersonen vermitteln bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und Privatklagedelikten wie Beleidigung oder Körperverletzung. Ziel ist es, durch Zuhören und eine sachliche Atmosphäre Einigungen zu erzielen und Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Voraussetzungen für Schiedspersonen in Erwitte
Geeignet sind Personen ab 25 Jahren, die in Erwitte wohnen, nicht älter als 75 Jahre sind und über Empathie sowie Lebenserfahrung verfügen. Wer unter Betreuung steht oder keine öffentlichen Ämter bekleiden darf, ist ausgeschlossen.
Hier könnt ihr euch als Schiedsperson bewerben
Bewerbungen mit Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf und Adresse können bis zum 7. November 2025 schriftlich oder per E-Mail an ordnung@erwitte.de geschickt werden. Rückfragen beantwortet Herr Wermter unter 02949/896-118 oder m.wermter@erwitte.de. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.