Festival-Absage in Bad Sassendorf: wie gibt es Geld zurück?

Weil der Veranstalter insolvent ist, hat er das "Project Germany" in Bad Sassendorf abgesagt. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps für betroffene Ticketinhaber.

© Archivbild: Hellweg Radio

Festival-Absage in Bad Sassendorf: und jetzt?

Es hätte eine kleine Festivalreihe werden sollen - aber der Veranstalter ist pleite. Die DFC Group hat ihr Event "Project Germany" in Bad Sassendorf abgesagt. Dazu zählten unter anderem eine Mallorca-Party, einer 90er-Jahre-Fete und eine Veranstaltung für Kinder. Wer schon Tickets hatte, sollte zügig handeln, sagt jetzt die Verbraucherzentrale im Kreis Soest. Sie hat Tipps für betroffene Ticketkäuferinnen und Ticketkäufer veröffentlicht.

Tipps der Verbraucherzentrale nach Absage in Bad Sassendorf

Grundsätzlich gilt: Vertragspartner ist bei Konzerten und Festivals in der Regel der Veranstalter (die Agentur, die auf der Karte steht), so die Verbraucherzentrale. Fällt ein Festival aus, können Verbraucher vom Vertrag zurücktreten und den Ticketpreis zurückverlangen. Die Verbraucher können dem Vertragspartner, also dem Veranstalter, „den Rücktritt erklären“ und am besten mit der Rücktrittserklärung gleich eine Frist zur Rückzahlung nennen, um den Veranstalter in Verzug zu setzen. Nach einem fruchtlosen Ablauf der Frist können gegebenenfalls weitere Schritte eingeleitet werden.

Sollte sich herausstellen, dass die DFC Group Germany GmbH tatsächlich insolvent, also zahlungsunfähig ist, gibt es für die Ticketkäufer nach dem Rücktritt, abhängig von der Zahlweise, verschiedene Möglichkeiten, schreibt die Verbraucherzentrale. Wer mit paypal bezahlt hat, kann demnach versuchen über den Käuferschutz sein Geld zurückzubekommen. Wer mit Kreditkarte bezahlt hat, kann bei seiner Bank versuchen, über das Chargeback-Verfahren den Ticketpreis zurückzubekommen.

Wurde der Ticketpreis vom Konto abgebucht, kann innerhalb von acht Wochen zurückgebucht werden. Bei Überweisungen bleibt nur die Forderung beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anzumelden, so die Verbraucherzentrale. Auskünfte über die Eröffnung, das Verfahren, den Insolvenzverwalter und die Fristen gibt das zuständige Insolvenzgericht, also in der Regel das Amtsgericht am Geschäftssitz des Veranstalters. Der Insolvenzverwalter klärt dann, ob und inwiefern die Gläubiger aus der Insolvenzmasse Geld zurückbekommen, heißt es von der Verbraucherzentrale. Gläubiger würden hierbei grundsätzlich quotenmäßig zu gleichen Teilen Geld erhalten. Dies kann je nach Insolvenzmasse bedeuten, dass Betroffene nicht mehr den gesamten oder im schlimmsten Falle gar keinen Ticketpreis erstattet bekommen. Die Verbraucherzentrale NRW hält unter diesem Link ein Tickettool bereit, mit dem ein Musterbrief zur Rückerstattung des Ticketpreises erstellt werden kann. Weitergehende rechtliche Erstberatungen werden unter soest@verbraucherzentrale.nrw angeboten.

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