Finanzämter in Soest und Lippstadt erinnern an Steuererklärung
Veröffentlicht: Donnerstag, 24.08.2023 09:26
Die Finanzämter in Soest und Lippstadt erinnern an die Abgabefrist für eure Steuererklärung.
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2022 verpflichtet ist, kann sie noch bis zum 2. Oktober einreichen.
Abgabefrist für Steuererklärung rückt näher
In Soest und Lippstadt erinnern die Finanzämter an die Abgabefrist für die Steuererklärung. Bis zum 2. Oktober ist noch Zeit, um die Steuererklärung für 2022 einzureichen, wenn man dazu verpflichtet ist. Alle, die einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein eingeschaltet haben, haben noch etwas mehr Zeit. Dann endet die Abgabefrist erst Ende Juli nächsten Jahres. Ob ihr überhaupt verpflichtet seid, eine Steuererklärung zu machen, erfahrt ihr auf den Internetseiten der Finanzämter in Soest und Lippstadt. Die Behörden empfehlen, die Steuererklärung papierlos über das Online-Finanzamt „ELSTER“ abzugeben. Grundsätzlich gilt für Belege: Aus der früheren Belegvorlagepflicht ist eine Belegvorhaltepflicht geworden. Das bedeutet, dass Belege nur dann eingereicht werden müssen, wenn das Finanzamt dazu auffordert und nicht grundsätzlich mit der Steuererklärung eingereicht werden müssen.
Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Wer zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, können auf der Internetseite der Finanzämter nachgelesen werden. Grundsätzlich verpflichtet sind Ehepare, die beide Arbeitslohn erhalten und für das Kalenderjahr in den Steuerklassen III und V besteuert wurden. Auch Arbeitnehmer, die z.B. Kurzarbeitergeld oder andere Einkünfte, beispielsweise Vermietung und Verpachtung erhalten bzw. erzielt haben, müssen eine Steuererklärung abgeben. Bürgerinnen und Bürger, die ausschließlich Arbeitslohn beziehen, von dem bereits die Lohnsteuer durch den Arbeitgeber einbehalten worden ist, sind nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.