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Finanzamt startet mit der Bearbeitung der Einkommenssteuerer
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Finanzamt startet mit der Bearbeitung der Einkommenssteuerer

Im Finanzamt Lippstadt startet ab jetzt mit der Bearbeitung der Einkommenssteuererklärungen für das Jahr 2024. Alle, die eine machen, können das auch digital über die Plattform Elster erledigen. Hier könnt ihr alle eure Steuerangelegenheiten online regeln.

Veröffentlicht: Freitag, 21.03.2025 05:16

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Finanzamt empfiehlt Online-Einkommenssteuererklärungen

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Der Grund- sowie der Kinderfreibetrag steigen weiter. Das Finanzamt empfiehlt die Online-Steuererklärung über ELSTER. Ab Mitte März starten die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2024. Die Abgabe der Steuererklärung war noch nie so einfach und flexibel: Auf der digitalen Plattform unter www.elster.de können Bürgerinnen und Bürger ihre Steuerangelegenheiten komplett online erledigen.

„Die digitale Steuererklärung spart Zeit und macht den Prozess effizienter. Viele Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Krankenversicherungsbeiträge, sind bereits vorausgefüllt und können einfach übernommen werden. Das erleichtert die Eingabe und minimiert Fehlerquellen“, erklärt Oliver Kruse, Leiter des Finanzamts Lippstadt.
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Unterstützung für Eltern

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Der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf eines Kindes steigen dieses Jahr auf insgesamt 4.770 Euro pro Elternteil – bei Zusammenveranlagung also auf 9.540 Euro. Wichtig: Um diese steuerlichen Vorteile zu nutzen, muss die persönliche Identifikationsnummer des Kindes in der Anlage Kind angegeben werden. Diese Nummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern per Post zugesandt. Wer sie verlegt oder verloren hat, kann sie auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern erneut anfordern.

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Entlastung für ehrenamtlich tätige Menschen

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Einnahmen aus Tätigkeiten wie Übungsleiter in einem gemeinnützigen Verein oder Lehr-/Vortragstätigkeiten an Volkshochschulen sind bis zu 3.000 € pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Für andere ehrenamtliche Tätigkeiten, etwa als Bürokraft oder Platzwart in einem gemeinnützigen Verein, gilt eine Freigrenze von 840 € jährlich, sofern die Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung nicht überschritten wird.

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