
Fleischreste im Wald: Schweinepest-Gefahr in Warstein
Im Warsteiner Wald haben Unbekannte illegal größere Mengen Speise- und Fleischreste entsorgt. Das ist nicht nur verboten - es kann für Wildschweine tödlich enden. Denn Schweinefleisch kann das Virus der Afrikanischen Schweinepest enthalten, das selbst in gekochter Wurst monatelang überlebt.
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Gefährlicher Fund im Warsteiner Wald
Henning Dictus, stellvertretender Leiter des Sachgebiets Forst bei der Stadt Warstein, hat in einem Warsteiner Waldstück größere Mengen Speise- und Fleischreste entdeckt, die dort illegal abgeladen wurden. Der Fund ist mehr als ein gewöhnlicher Fall von wilder Müllkippe: Von Speiseresten, die Schweinefleisch enthalten, geht nach Einschätzung der Stadt eine konkrete Gefahr für den Tierbestand im Wald aus.
Warum Schweinefleisch im Wald so gefährlich ist
Das Problem liegt in der Afrikanischen Schweinepest, kurz ASP. Das Virus ist ausgesprochen widerstandsfähig: Weder das Kochen noch das Pökeln tötet es ab. Dadurch kann es in Wurst oder anderen verarbeiteten Fleischprodukten monatelang aktiv bleiben. Wildschweine suchen im Wald und auf Parkplätzen nach Nahrung und fressen solche Reste - mit potenziell tödlichen Folgen. Für Menschen ist das Virus dagegen ungefährlich.
„Werfen Sie Wurstbrote oder Essensreste nie in den Wald oder an Wegränder, sondern ausschließlich in verschließbare Müllbehälter - idealerweise nehmen Sie die Reste mit nach Hause. Gerade Wildschweine suchen im Wald oder auch auf Parkplätzen nach Nahrung und können so infizierte Reste fressen. Das Virus ist hochansteckend und für Haus- oder Wildschweine fast immer tödlich." - Henning Dictus, stellvertretender Leiter des Sachgebiets Forst, Stadt Warstein
Stadt erstattet Anzeige - Veterinäramt informiert
Nach dem Fund hat Henning Dictus das Veterinäramt des Kreises Soest umgehend informiert. Die Stadt Warstein geht außerdem rechtlich vor.
„Dieses Handeln ist sehr gefährlich und mit gutem Grund streng verboten. Deshalb erstattet die Stadt Warstein Anzeige gegen Unbekannt." - Stefan Redder, 1. Beigeordneter