Flugentschädigungen geltend machen!

Wenn der Flug ausfällt oder zu spät kommt, haben Reisende Anspruch auf Entschädigungen. Die Soester Verbraucherzentrale erklärt, wie ihr diese geltend machen könnt!

Chaotischen Zustände an den Flughäfen

Lange Wartezeiten, annullierte oder verspätete Flüge, verlorenes Gepäck: Die teils chaotischen Zustände an den Flughäfen haben schon 2022 bei vielen Reisenden die Urlaubsfreude getrübt. Und auch jetzt in den Ferien bekommt die Verbraucherzentrale im Kreis Soest immer wieder Anfragen, weil es Ärger mit Fluggesellschaften gibt. Fällt der Flug aus oder kommt zu spät, haben Reisende jedoch Anspruch auf Entschädigungen!

„Von den Fluggesellschaften werden Betroffene oftmals aufgefordert, nur auf den Homepages der Airlines auffindbare Kontaktformulare zu nutzen. Das müssen sie aber nicht. Stattdessen können sie Unterlagen auch per E-Mail oder Brief einreichen. Denn es gibt keine Formvorschriften, die hier zwingend eingehalten werden müssen“, erklärt Ann-Kathrin Quandt, Verbraucherberaterin der Verbraucherzentrale NRW im Kreis Soest.

Mit ihrer Flugärger-App hält die Verbraucherzentrale NRW außerdem ein kostenloses und leicht zu bedienendes Tool bereit, mit dem Betroffene selbst mögliche Ansprüche auf Entschädigung prüfen und bei der Fluggesellschaft geltend machen können.

Mein Flug war verspätet:

Das Wichtigste in Kürze:

  • Grundsätzlich möglich sind Ansprüche gegen die Fluggesellschaft auf Betreuungsleistungen, Ausgleichszahlungen oder ggf. eine Flugpreiserstattung.
  • Diese Ansprüche hängen von der Dauer der Verspätung und der Länge der Flugstrecke ab.
  • Auch Schadenersatzforderungen sind je nach Auswirkung der Verspätung denkbar.
  • Mit der App der Verbraucherzentrale kann man seine Ansprüche kostenlos prüfen.

Was kann ich vor Ort tun?

Wenden Sie sich mit Fragen an das Bodenpersonal der Fluglinie. Wenn es keinen für Sie erreichbaren Ansprechpartner gibt, dokumentieren Sie die Informationen, die Sie erhalten können:

  • Zeitpunkt des geplanten und des tatsächlichen Abfluges,
  • Verhalten der Airline. Hierzu können Sie auch die Anzeigetafel des Flughafens fotografieren.
  • Nehmen Sie die Dokumentation nach Möglichkeit schriftlich vor, notfalls handschriftlich auf einem Zettel.
  • Lassen Sie sie sich möglichst von einem oder mehreren Zeugen bestätigen.
  • Notieren Sie die Kontaktdaten der Zeugen notieren!
  • Sammeln Sie Quittungen für Hotel, Taxi und ähnliches.

Für Pauschalreisende gilt: Weisen Sie den Veranstalter unverzüglich auf die Verspätung hin, am besten in Anwesenheit von Zeugen. Sie können sich auch vom Veranstalter schriftlich bestätigen lassen, dass Sie den Mangel gemeldet haben. Dazu genügt, dass der Reiseleiter ein "zur Kenntnis genommen" auf die schriftliche Mängelanzeige setzt. 

Wen muss ich informieren?

  • Bei einer Pauschalreise: Den Veranstalter, bei dem Sie die Reise gebucht haben.
  • Hotel oder Unterkunft, um mitzuteilen, dass Sie später kommen.
  • Mietwagenfirma, wenn Sie am Zielort zu spät für die Auto-Übernahme ankommen.
  • Reederei, wenn Sie eine Fähre gebucht haben, die Sie nicht mehr erreichen.

Wie hoch euer Anspruch auf Entschädigung und die „Ausgleichszahlung“ ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab - Hier ist eine Übersicht der Verbraucherzentrale.

Mein Flug wurde annulliert:

Haben Sie von der Annullierung erst kurzfristig erfahren, wenden Sie sich mit Fragen an das Bodenpersonal der Fluglinie. Wenn es keinen für Sie erreichbaren Ansprechpartner gibt, dokumentieren Sie die Informationen, die Sie erhalten können:

  • Zeitpunkt des geplanten Abfluges, Verhalten der Airline, ggf. Daten des angebotenen Ersatzfluges. Hierzu kann man auch die Anzeigetafel des Flughafens fotografieren.
  • Nehmen Sie die Dokumentation nach Möglichkeit schriftlich vor (notfalls handschriftlich auf einem Zettel), die Sie sich möglichst von einem oder mehreren Zeugen bestätigen lassen (Kontaktdaten der Zeugen notieren!). Sammeln Sie Quittungen für Hotel, Taxi und ähnliches.
  • Für Pauschalreisende gilt: Weisen Sie den Veranstalter unverzüglich auf die Annullierung hin, am besten in Anwesenheit von Zeugen. Sie können sich auch vom Veranstalter schriftlich bestätigen lassen, dass Sie den Mangel gemeldet haben. Dazu genügt, dass der Reiseleiter ein "zur Kenntnis genommen" auf die schriftliche Mängelanzeige setzt. 

Wen muss ich informieren?

  • Bei einer Pauschalreise: Den Veranstalter, bei dem Sie die Reise gebucht haben.
  • Hotel/Unterkunft, um zu informieren, dass Sie zu einem anderen Zeitpunkt kommen.
  • Mietwagenfirma, wenn Sie am Zielort das Auto nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen können.
  • Reederei, wenn Sie eine Fähre gebucht haben, die Sie nicht erreichen können.

Inwieweit Ersatz für einen durch die Annullierung verursachten weitergehenden Schaden verlangt werden kann, richtet sich nach den jeweils anwendbaren nationalen Vorschriften. Hier gibt es eine Übersicht zu den Schadensersatz-Möglichkeiten.

Mein Gepäck ging verloren/ kam beschädigt/ zu spät:

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kommen Gepäckstücke nicht, zerstört, beschädigt oder verspätet an, zeigen Sie dies aus Beweisgründen unverzüglich Ihrer Airline und ggf. dem Pauschalreiseveranstalter an.
  • Für Schäden durch Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Verspätung von Gepäck können Reisende derzeit bis zu einer Grenze von ungefähr 1.600 Euro Ersatz verlangen.
  • Steht Ihnen während einer Pauschalreise Ihr Gepäck am Urlaubsort nicht zur Verfügung, können Sie zudem den Reisepreis mindern.

Was kann ich vor Ort tun?

  • Bei Beschädigung und teilweisem Verlust: Melden Sie die Schäden am Flughafen, z. B. an einem dafür vorgesehenen "Lost and Found"-Schalter oder ähnlichen Anlaufstellen möglichst sofort, auf jeden Fall aber innerhalb von sieben Tagen. Dabei sollten Sie die verursachten Schäden genau beschreiben. Dokumentieren Sie den Schaden zusätzlich, indem Sie z. B. Fotos machen. Teilen Sie den Verlust zudem der Fluggesellschaft sowie im Falle einer Pauschalreise dem Veranstalter mit und lassen Sie es sich schriftlich bestätigen. Ist der Veranstalter nicht erreichbar, informieren sie ihn per Mail oder Telefon, am besten vor Zeugen.
  • Bei Verspätung: Zeigen Sie den Schaden möglichst sofort, auf jeden Fall aber innerhalb von 21 Tagen, nachdem das Reisegepäck zur Verfügung gestellt worden ist, bei der Fluggesellschaft und ggf. beim Reiseveranstalter an.

Hier gibt es mehr Informationen von der Verbraucherzentrale zu den jeweiligen Ansprüchen und Schadensersatz.


"Flugärger": Mit App kostenlos Entschädigung berechnen:

Damit Fluggäste bei Flugärger kostengünstig und ohne viele Hindernisse zu ihrem Recht kommen sollten, hat die Verbraucherzentrale NRW eine Flugärger-App entwickelt - Ein Selbsthilfe-Tool, um Ansprüche bequem und kostenlos zu berechnen und bei der Airline geltend zu machen.

  1. Mit der Flugärger-App lassen sich die sogenannten Ausgleichszahlungen berechnen. Unter Umständen sind Ansprüche zwischen 250 und 600 Euro möglich – unabhängig vom Ticketpreis. Dies kann für Verspätungen, Annullierungen, Flugverlegungen oder Überbuchungen geprüft werden.
  2. Außerdem können Sie auch durch den Flugärger verursachte Ausgaben wie Verpflegung am Flughafen oder Hotelzimmer mit Hilfe der App geltend machen – die sogenannten Betreuungsleistungen.
  3. Wenn Fluggäste selbst ihr Ticket stornieren, können sie ggf. Steuern und Gebühren oder Anteile vom Ticketpreis zurückfordern.
  4. Bei Verspätung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck ist es möglich, mit der App eine Packliste zu erstellen, Ausgaben zu dokumentieren, Belege hochzuladen und damit die Kosten bei der Airline per Mail zurückzufordern.

Hier gibt es mehr Informationen zur Flugärger-App von der Verbraucherzentrale NRW.


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