Friseur-Unfälle: Was Kunden im Kreis Soest machen können

Wenn die Frisur nach dem Friseurbesuch nicht so ist, wie besprochen, können Kunden die Dienstleistung reklamieren.

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Das können Kunden im Kreis Soest nach einem fehlerhaften Friseurbesuch machen

Eine misslungene Haarfarbe, ein löchrig schiefer Haarschnitt oder Extensions, die sich nach der ersten Woche schon wieder lösen: Wenn die Frisur nach dem Salonbesuch ganz anders ausfällt als vorher besprochen, solltet ihr das nicht einfach hinnehmen. Je nachdem, wie groß das Problem oder der Schaden ist, muss der Friseur oder die Friseurin nämlich nachbessern, Geld zurückzahlen oder Schadensersatz leisten. Bei der Reklamation gibt es jedoch Unterschiede, sagt Daniela Woggon von Hairfantasy by Milo in Lippstadt. Handelt es sich zum Beispiel um einen ungeraden Haarschnitt, können Kunden jederzeit zum Nachschneiden vorbeikommen. Bei Fehlern bei der Haarfarbe haben die Kunden von Daniela Woggon eine Woche Zeit, diese ausbessern zu lassen. Dabei muss der Fehler aber auch klar auf der Seite des Salons liegen.

Reklamationen beim Friseur im Kreis Soest

Allgemein gilt: Handwerkerinnen und Handwerker müssen für gerechtfertigte Mängelansprüche geradestehen. Wenn die Reklamation gerechtfertigt ist, muss eine Nachbesserung kostenlos durchgeführt werden. Ist eine Nachbehandlung nicht möglich, kann der Kunde oder die Kundin Geld zurückverlangen oder die Zahlung verweigern.

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