Führerscheinumtausch im Kreis Soest

Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist, muss noch in den nächsten zehn Tagen seinen Führerschein eintauschen. Sonst droht ein Verwarngeld.

Ein Führerschein, der in der Hand gehalten wird.
© Hellweg Radio

Mit dem neuen Jahr geht für viele im Kreis Soest die Pflicht einher, ihren Führerschein einzutauschen. Konkret betrifft das alle, die zwischen 1959 und 1964 geboren sind. Nötig macht das eine EU Vorgabe. Demnach müssen alle Führerscheine, die nicht befristet gültig sind, in einer bestimmten Zeit eingetauscht werden. Wer das nicht macht und erwischt wird, riskiert ein Verwarngeld.

Bislang haben erst die Hälfte derjenigen, die verpflichtet sind, ihren Führerschein eingetauscht, heißt es vom Kreis Soest. Die Frist geht noch bis zum 19. Januar.

So tauscht ihr euren Führerschein ein

Aufgrund der hohen Anzahl der umzutauschenden Dokumente sind die Fristen zeitlich gestaffelt. Die letzte läuft 2033 aus. Der Umtausch der Papierführerscheine für die Jahrgänge 1953 bis 1964 soll am 19. Januar 2023 abgeschlossen sein, es folgen im Jahresrhythmus die Zeiträume 1965 bis 1970 (19. Januar 2024) und 1971 oder später (19. Januar 1925).

Der Umtauschantrag kann zu Hause ausgedruckt, ausfüllen und per Post oder durch Briefkasteneinwurf an die Zulassungsstellen gesendet werden. Alle Infos dazu gibt es auf der Homepage des Kreises Soest. Zum Abholen des neuen Führerscheines gibt es dann einen Hinweis per Post und der neue Führerschein kann ohne Termin an einer der beiden Zulassungsstellen abgeholt werden.

Weitere Meldungen